Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen vom 20.07.2015

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Wir verteidigen gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen im Auftrag der S&O Handelsgesellschaft mbH.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb verschiedener Angebote auf eBay und einem eigenen Onlineshop ein Foto verwendet zu haben, welches durch die Gegenseite angefertigt worden sei. Zur Verwendung des Fotos habe die S&O Handelsgesellschaft mbH keine Genehmigung erteilt. Mithin stelle die Verwendung des Bildes eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 97 Abs. 1, 72, 15, 16, 19 a UrhG dar.

Von unserer Mandantschaft werden sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Schadensersatzbetrags in Höhe von insgesamt 1.200,00 € gefordert. Außerdem wird der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 € gefordert.

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterzeichnen. Sie ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und beinhaltet eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € für jeden schuldhaften Verstoß. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Angelegenheit in Ihrem Interesse rechtssicher zu beenden. Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Achten Sie auf folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne anrufen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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