Urheberrechtliche Abmahnung durch Daniel Sebastian, Waldorf Frommer, Sasse & Partner, FAREDS u.a.

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Wer kennt sie nicht, Abmahnungen, die ohne jede Vorwarnung ins Haus flattern. Sie werden von einer Reihe von Anwaltskanzleien für ihre Mandanten versendet. Die Kanzleien machen für ihre Mandanten Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf Online-Tauschbörsen geltend.

Bisher sind unter anderem folgende Kanzleien mit solchen urheberrechtlichen Abmahnungen in Erscheinung getreten:

  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der DigiRights Administration GmbH,

  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, der Twentieth Century Fox Home
    Entertainment Germany GmbH, der Universum Film GmbH und der Studiocanal GmbH,

  • Sasse & Partner u.a. für die Splendid Film GmbH, die WVG Medien GmbH und die Senator Film Verleih GmbH,

  • FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. für die Two Guns Distribution LLC, die Track by Track Records UG, die Mec-Early GmbH und die Malibu Media LLC.


Dem Abgemahnten wird in dem jeweiligen Schreiben der Kanzleien angelastet, Videos, Filme, Computerspiele oder Musiktitel anderen Tauschbörsennutzern kostenlos zum Herunterladen angeboten zu haben. Dadurch soll der Abgemahnte die Rechte der Auftraggeber der jeweiligen Kanzlei verletzt haben.

In der Regel werden von den abmahnenden Kanzleien immer ähnliche Forderungen formuliert:

  1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  2. Zahlung von Aufwendungsersatz (d.h. Rechtsanwaltskosten)
  3. Zahlung von Schadensersatz.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie sie jetzt am besten vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen!

Bitte beachten Sie zunächst, dass die in den Abmahnungen gesetzten Fristen in der Regel relativ kurz bemessen sind. Also sollten Sie die Abmahnung nicht lange bei sich „liegenlassen“. Es könnte die Gefahr bestehen, dass die jeweilige Kanzlei bei Nichtreaktion eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen könnte. Darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen, da von den Gerichten häufig hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden.

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung am besten an einen Rechtsanwalt, der Erfahrung in dem Rechtsgebiet Urheberrecht hat. Das Urheberrecht ist unser „täglich Brot“. Wir haben Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen, in denen wir unsere Mandanten gegen Abmahnungen verteidigt haben. Wir erstellen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung für Sie, die so eng wie möglich und so weit wie nötig gefasst ist. Auch war es uns in der Vergangenheit möglich, die von den Kanzleien geforderten Beträge zu reduzieren.

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir stehen Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch sowie darüber hinaus zur Verfügung. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de


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