URL-Pfad mit fremden Namen

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Ein Webseitenbetreiber nutzte im URL-Pfad und auch im title-Tag seiner Webseite eine fremde vollständige Unternehmensbezeichnung. Wenn der vollständige Firmennamen angegeben wird, versteht der User für gewöhnlich diese URL mit einer gewissen kennzeichenrechtlichen Funktion und geht dann von einem Hinweis auf das fremde Unternehmen aus. Deshalb ist die Benutzung einer fremden Unternehmensbezeichnung in der URL und im title-Tag einer Internetseite geeignet Verwechslungen hervorzurufen. Dieses Verhalten muss daher als kennzeichenrechtliche Verletzung eingestuft werden, wenn und soweit die fragliche Webseite keinen Bezug zum Fremdunternehmen aufweist. Insbesondere wird durch geschildertes Verhalten die Auffindbarkeit der Webseite durch Suchmaschinen erhöht, da das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst wird. Es wird die kennzeichnungsrechtliche Identifizierungsfunktion ausgenutzt, was auch daran liegt, dass der überwiegende Teil der User die Funktion der URL im Browserfenster nicht kennt. (OLG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2010 - Az. 5 W 17/10)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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