Urlaubsanspruch bei unterjährigem Wechsel des Arbeitsplatzes

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Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Kalenderjahr. Dieser volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals, sobald das Arbeitsverhältnis sechs Monate lang besteht. Dies hat zur Folge, dass auch bei einem unterjährigen Beginn eines Arbeitsverhältnisses beim neuen Arbeitgeber ein Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub entstehen kann.

Um zu vermeiden, dass einem Arbeitnehmer durch den Wechsel des Arbeitsplatzes ein überhöhter Urlaubsanspruch zusteht, entsteht der Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber insoweit nicht, wie dem Arbeitnehmer bereits am vorherigen Arbeitsplatz Urlaub gewährt wurde. Der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet seinem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers über den bereits gewährten bzw. abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Stellt der Arbeitnehmer seinem neuen Arbeitgeber keine derartige Bescheinigung zur Überprüfung des Urlaubsanspruches zur Verfügung, hat er nach dem Ausscheiden aus diesem neuen Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das betreffende Jahr. Dies hat das Bundearbeitsgericht mit Urteil vom 16.12.2014 entschieden.

Zu beachten ist hierbei, dass sich die Entstehung des vollen Jahresurlaubes nach sechsmonatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses lediglich auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt. Bezüglich des darüber hinaus gehenden Urlaubs kann vertraglich ein zeitanteiliger Anspruch vereinbart werden.


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