US-Gericht: Affe kann kein Urheberrecht an Selfie haben

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Das berühmte „Selfie“ eines Schopfmakakens hat mittlerweile fast jeder einmal im Internet gesehen. Der Affe hatte die Kamera des Fotografen David Slater entdeckt und durch Drücken des Auslösers zahlreiche Bilder gemacht, u. a. das mittlerweile ikonische Selfie. Zum Leidwesen des „Fotografen“ David Slater erfolgte die weltweite Nutzung des Bildes größtenteils, ohne dass dieser irgendeine Vergütung dafür erhalten hätte.

Zum Großteil lag dies daran, dass die Wikimedia Foundation das Bild zur kostenlosen Nutzung auf ihrer Webseite zur Verfügung stellte. Sie argumentierte, da das Bild nicht von Slater, sondern von einem Affen erstellt worden sei, habe niemand das Urheberrecht an dem Foto, es sei vielmehr gemeinfrei, also für jedermann kostenlos nutzbar. Slater versuchte vergeblich, das Bild von der Wikimedia Plattform entfernen zu lassen.

2015 mischte sich die umstrittene Tierschutzorganisation PETA in das Geschehen ein und verklagte Slater „im Auftrag“ des Affen. PETA machte geltend, dass das Urheberrecht dem Affen zustehe und alle Erlöse ihm bzw. dem Erhalt seiner Spezies zukommen sollten. Die Klage wurde 2016 abgewiesen, da nach Auffassung des Gerichts Tiere kein Urheberrecht erwerben können. PETA legte Berufung ein, im September 2017 kam es zu einer Einigung zwischen den Parteien. David Slater erklärte sich bereit, 25 % aller Einnahmen aus der Verwertung des Fotos an Organisationen zu spenden, die sich dem Schutz der Makaken in Indonesien widmen. Gleichzeitig baten die Parteien darum, kein Urteil mehr zu fällen. Bereits damals gab es Spekulationen, dass PETA Angst vor einem negativen Präzedenzfall haben könnte und aus diesem Grund ein Urteil verhindern wollte.

Nun hat das Berufungsgericht des neunten Distrikts doch eine Entscheidung gefällt, die wenig Gutes über PETA enthält. So fehle es PETA schon an der Klageberechtigung. PETA hatte sich auf den sog. „next friend“ Status berufen, der es Dritten unter bestimmten Umständen ermöglicht, für Prozessunfähige zu klagen. Es fehle schon an der erforderlichen engen Beziehung. Neben der bloßen Feststellung dieses Umstandes kritisiert das Gericht PETAs Motivation für den Rechtsstreit mit deutlichen Worten. Naruto sei als „ahnungslose Schachfigur“ missbraucht worden.

Die Richter halten weiter fest, dass Tiere zwar grds. Rechte haben und klagen könnten, aber eben keine Urheberrechte nach dem „Copyright Act“. Der Gesetzestext sehe dies schlicht nicht vor und es sei Aufgabe des Gesetzgebers, eine so bedeutsame Entscheidung zu treffen.

Damit dürfte der Rechtsstreit endgültig erledigt sein. Eine weitere gute Nachricht für den beklagten Fotografen gab es: die Richter entschieden, dass PETA ihm die Kosten des Berufungsverfahrens erstatten muss, deren Höhe nun von der Vorinstanz festgestellt wird.


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