Welche Stichworte Sie beispielhaft beim US.Martkteintritt beachten sollten :
- Ein Ansprechpartner betreffend aller U.S.-Schnittstellen
- Grundsätzliches Verständnis des U.S.-Rechtssystems, Anti Discrimination / Sexual Harassment
- Eigenständigkeit der U.S.-Niederlassung bzw. welche Funktionen des täglichen Geschäftsablaufs werden von der U.S.-Niederlassung bzw. welche von der deutschen Mutter wahrgenommen?
- Gefahr des Haftungsdurchgriffs („alter ego“) / Delaware Inc.
- Attorney - Client Privilege/entsprechende Kennzeichnung vertraulicher Dokumente
- Zwischenschaltung einer Holding bzw. Überlegungen zur Gesellschafterstruktur der U.S.- Niederlassung („alter ego“)
- Bedienungsanleitungen/Gefahrenhinweise bei entsprechenden U.S.-Anforderungen unter Berücksichtigung des U.S.-Empfängerhorizonts
- Kontrolle bezüglich des Umlaufs haftungsrelevanter U.S.-Dokumente bzw. Vertraulichkeit
- Vertragliche Regelungen zwischen der U.S.-Niederlassung und der deutschen Muttergesellschaft (z.B. Vertragshändlervertrag, Joint Marketing and Sales Agreement) / Intercompany Transfer Agreement
- Gleichlauf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Endkunde – U.S.-Niederlassung – deutsche Muttergesellschaft
- Gerichtsstandsregelungen/anwendbares Recht/Schiedsgerichtsbarkeit / CISG
- Internationaler Versicherungsschutz
- Fachspezifische erstklassige Übersetzungen
- Vorsicht bei Zustellungen von U.S.-Dokumenten mit Rechtscharakter und Kommunikation mit U.S.-Anwälten (Hague Conventions)
- Entwicklungsprozesse - und Protokollierung (keine Abladestation für Frust, keine fortlfd. Nummerierung, keine Kostenüberlegungen versus Sicherheit, Norm nicht Maximum)
- Geschäftsabläufe / Compliance Rules / Mitarbeiterinformationen schriftlich dokumentieren / Complaint Procedure / Code of Business Conduct
- U.S.-relevante Unterlagen gesondert aufbewahren (Pre Trial Discovery; E-mail Communication, etc; „Document Retention“/ISO 9000/Aufbewahrungszeiträume)
- Auf den U.S.-Markt zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen (insbesondere Retention of Title, etc.)
- Ständige Prüfung des „State of the Art“, Weltstandard (Produkthaftungsrisiken/Konstruktions- und Instruktionsfehler, etc.), Benchmarking, nicht Sicherheit gegen Aufpreis, Vorsicht mit Werbeaussagen, frühere Produkte nicht negativ darstellen
- Produktbeobachtungspflicht, Dokumentation von Kundenmitteilungen betreffend Mängeln, Dokumentation entsprechender Maßnahmen, etc., Vorgehen gegen Nachahmer, Feuerwehrkreis, Katastrophenplan
- Frühzeitige Einschaltung U.S.-rechtskundiger Rechtsanwälte bei „Gefahr in Verzug“
- Sensibilisierung der Mitarbeiter betreffend U.S.-Rechtsrisiken, Abfassung von Schreiben unter Berücksichtigung Sichtweise U.S.-Gerichte
Bereiten Sie Ihren Markteintritt in die USA sorgfältig vor, lernen Sie die Spielregeln kennen und überprüfen Sie Ihre Vorgehensweise auch als bereits auf dem US-Markt tätiges Unternehmen immer und immer wieder. Gerne beraten wir Sie hierbei.
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