van Tilburg Consultancy – Polizei warnt vor Betrug

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Polizeipräsidium Brandenburg hat davor gewarnt, dass im Zusammenhang mit der van Tilburg Consultancy eine Häufung im Bereich des Anlagebetrugs zu verzeichnen sei.

Betrug bei Festgeld 

Es werde augenscheinlich mit Banken, wie der „Qliro“ oder der „Nordea“ Bank, zusammengearbeitet, um Anleger zu Festgeldern zu überzeugen, so die Polizei Neubrandenburg.

Es müsse nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen geklärt werden, ob diese Banken tatsächlich existieren oder ob es sich um „Fake-Banken“ handeln würde.

Die Polizei Brandenburg berichtet auch von zwei Geschädigten, die € 25.000,00 und € 50.000,00 für Festgelder investiert haben, aber keine Rückzahlung und auch keine versprochenen Prämien erhalten haben.

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, bei denen Anlegern Festgelder angeboten werden, bei denen Konten angeblich bei Banken, teilweise auch bei existierenden und bekannten Banken, geführt werden sollen. Tatsächlich werden für die Anleger aber dann bei diesen Banken keinerlei Festgeldkonten geführt, sondern die Anbieter vereinnahmen die von Anlegern eingezahlten Gelder für sich selbst in Bereicherungsabsicht.

Ermittlungen der BaFin 

Bezüglich der van Tilburg Consultancy hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie der Gesellschaft, mit angegebenem Sitz in Brüssel, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und die van Tilburg Consultancy nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.

Nach Meinung der BaFin begründen die Unterlagen und Informationen, die der BaFin vorliegen, die Annahme, dass sich die Gesellschaft unaufgefordert an Anleger in Deutschland wendet, um diesen u. a. Festgeldanlagen über schwedische Banken zu offerieren. Ein tatsächlicher Abschluss mit einer schwedischen Bank hinsichtlich eines Festgeldes würde laut BaFin jedoch nicht erfolgen.

Die BaFin führt insoweit Ermittlungen durch.

Auf der Webseite vantilburg-consultancy.com wird dargestellt, dass sich van Tilburg Consultancy als unabhängiger Dienstleister im Finanzbereich als Partner der Anleger verstehen würde, der einem dabei unterstützt, seine finanziellen Ziele und Wünsche konsequent umzusetzen und das Hauptaugenmerk auf der Verwaltung der liquiden Mittel liegen würde.

Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass man alle Vermögenswerte koordiniert, damit sie harmonisch ineinandergreifen und auf die gewünschte Finanzplanung hinarbeitet und man bei van Tilburg Consultancy eine erstklassige Anlaufstelle habe, bei der Spezialisten aus mehreren Finanzbereichen an einem Strang ziehen und mit Beratern aus mehreren Netzwerken zusammenarbeiten, um einen entscheidenden ganzheitlichen Vermögensplan zu erstellen.

Bank- bzw. Einlagengeschäft ohne Genehmigung der BaFin

Wenn Fest- und Tagesgeldanlagen angeboten werden und in diesem Rahmen Geldern von Anlegern mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung angenommen werden, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG. Ein derartiges Bank- bzw. Einlagengeschäft darf von einem Anbieter aber nur mit einer vorherigen Erlaubnis der BaFin durchgeführt werden.

Über eine derartige Erlaubnis verfügt aber die van Tilburg Consultancy nach Angaben der BaFin nicht.

Optionen für Anleger der van Tilburg Consultancy

Wenn Fest- bzw. oder Tagesgeldanlagen offeriert werden, ohne dass dafür eine Genehmigung der BaFin existiert, kann sich für einen Anleger nach der Rechtsprechung ein Schadensersatzanspruch sowohl gegen die anbietende Gesellschaft als auch gegen deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG ergeben.

Auch andere Ansprüche sind denkbar, insbesondere auch soweit nach Angaben der BaFin offenbar Anlegern Festgeldanlagen über schwedische Banken angeboten werden, jedoch ein tatsächlicher Vertragsabschluss mit einer entsprechenden Bank dann nicht erfolgt.

Anleger der van Tilburg Consultancy die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die betroffene Anleger berät und unterstützt.

Stand: 05.04.2023


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema