(Val) In Zukunft sollen Männer ihre Vaterschaft gerichtlich klären lassen können, ohne damit ihre rechtlichen Bindungen zu dem Kind auf" s Spiel zu setzen. Dazu soll ein Verfahren auf Klärung der Abstammung eingeführt werden, das neben das schon nach geltendem Recht existierende Anfechtungsverfahren tritt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am 27.03.2997 die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzentwurfs vorgestellt.
Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung nur dann in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden. Stellt sich aber heraus, dass er rechtlich nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Mit dem neuen Verfahren soll eine Möglichkeit geschaffen werden, in einem Gerichtsverfahren die Abstammung zu klären, ohne juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen.
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums legt besonderes Augenmerk auf das Kindeswohl. Laut Zypries muss das Kind stabil genug sein, um die gegebenenfalls bei dem Verfahren zu Tage kommende Tatsache, dass es nicht von seinem rechtlichen Vater abstammt, verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet sei, sehe der Gesetzentwurf Härteklauseln vor.
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