Veralteter Schufa-Eintrag der Vodafone GmbH gelöscht

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Einer jungen Frau mit Schufa-Problemen konnte durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB geholfen werden. Die Vodafone GmbH hatte eine offene Forderung gegen eine junge Dame aus dem Jahr 2003. Die Forderung wurde im Jahr 2003 auch tituliert. Allerdings wurde, dies überraschte vor allem die Betroffene, erst im Jahr 2010 ein negativer Schufa-Eintrag veranlasst.

Schufa-Verfahren gibt Regelung vor – Verstöße bei Schufa-Einträgen

Das Schufa-Verfahren sieht vor, dass man bei einer Eintragung nach vielen Jahren eine erneute Mahnung vornehmen muss. Dies ist aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB zunächst nicht beachtet worden. Darüber hinaus wurde eine monatliche Meldung des feststehenden Betrages vorgenommen.

Schufa-Einträge und Ratenzahlungsvereinbarungen

Eine monatliche Vornahme der gesamten Forderungshöhe ist nicht zulässig, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung vorgenommen wurde. Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass die Gesamtfälligkeit der Forderung aufgeschoben wird. Man schuldet also immer nur zum nächsten Termin die vereinbarte Rate. Die Vodafone GmbH beauftragte in dieser Angelegenheit die Rechtsanwälte Plegge und Visse. Diese waren von der Rechtmäßigkeit des Eintrages überzeugt und führten auch eine Reihe von Argumenten für ihre Rechtsansicht an. Obwohl die Rechtsanwälte Plegge und Visse für die Vodafone GmbH nicht kleinbeigeben wollten, veranlasste die Schufa Holding AG in Wiesbaden dennoch die Löschung des Schufa-Eintrages.

Dies geschah unabhängig von der ursprünglichen Zulässigkeit der Übermittlung und es wurde keine Rechtspflicht anerkannt. Dennoch erscheint die rechtliche Argumentation des Rechtsanwaltes Dr. Sven Tintemann nachvollziehbar und zutreffend: „Die lange Zeit zwischen der Entstehung der Forderung und der Eintragung bei der Schufa Holding AG macht eine erneute Prüfung des Sachverhalts und vor allen Dingen eine erneute Mahnung zur Zahlung der offenen Restforderung nötig. Eine bestehende Ratenzahlungsvereinbarung setzt die Gesamtfälligkeit der Forderung meist außer Kraft. Der Sinn dieser Vereinbarung liegt ja gerade darin, nicht eine gesamte Forderung auf einmal bezahlen zu müssen. Die Schufa Holding AG hat sich allem Anschein nach von dieser Argumentation überzeugen lassen. Welche Gründe letztendlich für die Löschung ausschlaggebend waren, ist jedoch nicht genau nachzuvollziehen und somit nachprüfbar. Denkbar ist es auch, dass der Eintrag aufgrund einer neuen Entscheidung des Amtsgerichts Magdeburg gelöscht wurde. Dieses geht davon aus, dass spätestens vier Jahre nach der Titulierung kein Interesse mehr an einer Eintragung besteht, wenn die Forderung ergebnislos offen steht und keine Vollstreckungsversuche unternommen worden sind.“

Nach mehreren Erfolgen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälten mbB in den letzten Wochen ist auch dies wieder ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Der Betroffenen, die jung verheiratet war, konnte in einer schwierigen Situation durch die Löschung des Schufa-Eintrages der Vodafone GmbH geholfen werden. Jetzt kann das junge Eheglück voll durchstarten und in eine wirtschaftlich unbelastete Zukunft schauen.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen die Rechtsanwälte, Experten im Schufa-Recht, Ansprechpartner Rechtsanwältin Danuta Wiest und Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70



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