Verbraucherinformationsgesetz: 475 Anfragen im ersten Jahr

Rechtsgebiete: Zivilrecht, Produkthaftungsrecht
Rechtstipp vom 24.08.2009
(Val) Seit seinem Inkrafttreten im Mai 2008 bis zum Mai 2009 wurden 475 Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Dies teilt die Bundesregierung mit. In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/13890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/13858) nimmt sie auch zu den Gebührenspiegeln der Länder Stellung.

Diese ergäben sich aus den in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlichen Gebührenordnungen. Aus den von den Ländern übermittelten Daten gehe hervor, dass lediglich in 75 Fällen Gebühren erhoben worden seien. Diese hätten in 15 Fällen bis zu 25 Euro, in 54 Fällen zwischen 25 und 250 Euro und nur in sieben Fällen mehr als 250 Euro betragen.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes, also im Jahr 2010, eine Evaluierung geplant sei. Es sei nicht beabsichtigt, den Ergebnissen der Auswertung der von den Ländern und den zuständigen Bundesstellen übermittelten Rohdaten durch die derzeit laufenden wissenschaftlichen Forschungsprojekte vorzugreifen, heißt es weiter. Erste Analysen sprächen jedoch dafür, dass die Behörden das Gesetz «durchaus verbraucherfreundlich» handhaben würden. So seien trotz des teilweise sehr erheblichen Umfangs bestimmter Anfragen lediglich in 16 Prozent der Fälle überhaupt Gebühren erhoben worden. Nur etwa ein Drittel der Anfragen sei abgelehnt worden. Die gesetzlichen Fristen für die Auskunftserteilung seien in 80 Prozent der Fälle eingehalten worden, schreibt die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag, PM vom 20.08.2009


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