Verbraucherinformationsgesetz: Köhler begründet Verfassungswidrigkeit

Rechtsgebiete: Verfassungsrecht, Öffentliches Recht
Rechtstipp vom 21.12.2006
Bundespräsident Horst Köhler hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (beide CDU) in einem Schreiben davon unterrichtet, dass er das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation für verfassungswidrig hält. Das Gesetz war am 29. 06.2006 vom Bundestag und am 22.09.2006 vom Bundesrat verabschiedet worden. Es verstoße gegen das Verbot des Art. 84 GG, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben durch Bundesgesetze zu übertragen. Dieses Verbot sei ein Ergebnis der Föderalismusreform. Die neue grundgesetzliche Vorschrift stelle klar, dass Gemeinden und Gemeindeverbände als Teile der Länder allein durch landesgesetzliche Zuweisung mit dem Vollzug von Bundesgesetzen betraut werden können.

Das Verbraucherinformationsgesetz gebe jedem Bürger einen Anspruch auf Informationen über verbraucherrelevante Daten, die bei Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände vorhanden seien, so Köhler. Angesichts des eindeutigen Wortlauts könne nicht darauf abgestellt werden, dass kommunale Behörden nur dann informationspflichtig seien, wenn sie sachlich für das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zuständig seien. Damit stelle die Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden, eine Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 84 GG dar. Hierin liegt nach Köhler ein „klarer Verstoß“ gegen die seit dem 01.09.2006 geltende „negative Kompetenzvorschrift“ des Art. 84 GG.

Deutscher Bundestag, PM vom 19.12.2006

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