Rechtstipp vom 05.12.2011

Verbraucherrecht: Verklausulierte Klausel irritiert den Durchschnittskunden

Erwirbt der Käufer eines Neuwagens eine 36monatige Garantie, die allerdings zunächst auf 12 Monate begrenzt ist und in den restlichen 24 Monaten nur dann wirkt, wenn in bestimmten Intervallen beim Autohändler "Garantieinspektionen" durchgeführt worden sind, so ist der Kunde nicht verpflichtet, sich an diese Bedingung zu halten. Die Klausel ist missverständlich - so das Landgericht Bonn. Denn wenn der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für einen reparaturbedürftigen Schaden nicht "ursächlich" geworden sei, könne er nicht zum Anspruchsverlust führen. (LG Bonn, 5 S 255/10)

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