Die Bundesregierung will sicherstellen, dass in Deutschland verkaufte Geräte und Produkte für die Verbraucher auch in Zukunft sicher sind. Zu diesem Zweck hat sie am 25.05.2011 den Entwurf eines «Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts» beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Hiervon verspricht sich die Regierung die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus der am Markt befindlichen Produkte. Zugleich trage dies zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei.
Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden laut Regierung im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit solle das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen habe sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage «geprüfte Sicherheit» beeinflusse es die Kaufentscheidung und trage so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei.
Bundesarbeitsministerium, PM vom 25.05.2011
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