Verdacht auf Anlagebetrug: BaFin warnt vor Baum Arche eG wegen fehlendem Verkaufsprospekt

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Die BaFin hat am 27.09.2022 eine weitere Warnung veröffentlicht, dass Anhaltspunkte bestehen, dass die Baum Arche eG, angeblich mit Sitz in Frankfurt, eine Vermögensanlage in Form von Genossenschaftsanteilen der Baum Arche eG ohne vorgeschriebenes Verkaufsprospekt gemäß § 6 Vermögensanlagengesetz öffentlich anbietet. 

Vorsicht bei Geldanlagen im Internet

Nachhaltige grüne Geldanlagen wie die der Baum Arche e.G. sind schon seit längerer Zeit sehr gefragt. Die Baum Arche e.G. wirbt auf ihrer Website baum-arche.org mit der Investition in ein Waldinvestment, welches eine Rendite von 7 % verspricht: „nachhaltig Geld anlegen mit grüner Rendite“ sowie „Geldanlage mit in der Vergangenheit hohem Inflationsschutz, effiziente Diversifikation zu Aktien“. Auf den ersten Blick erscheint das Angebot der Baum Arche e.G glaubwürdig und seriös. Es werden Niederlassungen in Dornbirn, München und Frankfurt angegeben, über die Kontaktadressen ist das Unternehmen aber nicht erreichbar. Die Baum Arche e.G. gibt fälschlicherweise an, unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht in Österreich zu stehen. Dies trifft laut BaFin nicht zu. Sie ist ebenso nicht im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen und die Geschäftsangaben sind nicht verifizierbar. Auf der Webseite befindet sich neben vielen anderen „Gütesiegeln“ das "Fingergreen.de-Siegel", das das Unternehmen angeblich als "TOP-ANBIETER" auszeichnet. Auf der online veröffentlichten Liste der Seite des FNG-Siegels für das Jahr 2022 ist die Baum Arche e.G jedoch nicht zu finden.

Fehlendes Verkaufsprospekt sollte hellhörig machen

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin nur, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und widerspruchsfrei ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben. 

Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, sollten Sie vor einer Anlageentscheidung in der Datenbank der BaFin überprüfen: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Prospektdatenbanken/prospektdatenbanken_node.html.

Keine Erlaubnis der BaFin

Bereits am 23.09.2022 hatte die BaFin gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hingewiesen, dass das Unternehmen Baum Arche e.G. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie die Baum Arche e.G, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html.

Dringender Verdacht auf Anlagebetrug 

Alle diese Umstände rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass es sich bei dem Investment der Baum Arche e.G. um ein betrügerisches Angebot handelt.

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Hier deutet alles auf eine Betrugsmasche hin. Bei Geldanlagen im Internet sollte man äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben auf der Webseite. Diese können gefälscht sein. Liegt keine Erlaubnis der BaFin und/oder kein Verkaufsprospekt vor, sind dies eindeutige Warnzeichen für einen Anlagebetrug.“

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Sind Sie Opfer der Baum Arche e.G. oder anderen Anlagebetruges z.B. Trading Betrug, Krypto Betrug, NFT Betrug etc. (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/), geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Fehlt das Verkaufsprospekt und/oder liegt keine Erlaubnis, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend die Gesellschaft machen, darüber hinaus stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. Wir prüfen zudem Ihre rechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Initiatoren, Emittenten, Vermittler, Berater o.ä. und leiten strafrechtliche Schritte wegen Betruges für Sie ein. 

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

https://kanzlei-plan-c.de




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