Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes mit der MADSACK ONLINESERVICE – Kündigung?
- 1 Minuten Lesezeit
Sie haben auch eine Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes mit der MADSACK ONLINESERVICE geschlossen, die eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten hat? Sie möchten den Vertrag vorzeitig kündigen?
Wie Ihnen geht es vielen unserer Mandanten. Die MADSACK ONLINESERVICE ist laut der Internetseite https://www.euroweb.de/euroweb-group/ ein Unternehmen bzw. Partner der Euroweb Group. Weitere Unternehmen bzw. Partner der Euroweb Group sind laut eigener Darstellung der Euroweb Group
- WN OnlineService
- WESTFALEN-BLATT OnlineService
- RUHRGEBIETSHELDEN
- YOURRATE
- STYLELANE
- alpenweb
- foodiny
- viscomp Online Marketing
- WEBHUNT3R
- BuisnessFüchse
Uns liegen zahlreiche Anfragen bzgl. solcher Vereinbarungen über die Erstellung eines Internetauftrittes vor. Dabei handelt es sich um einen sog. Internet-System-Vertrag.
Die meisten dieser Verträge haben eine Laufzeit von achtundvierzig (48!) Monaten. Die monatlichen Zahlbeträge betragen in der Regel zw. 150,- € und 450,- €. Das bedeutet oft einen fünfstelligen Betrag, also über 10.000,- € über die gesamte Laufzeit gerechnet. Dies bemerken viele unserer Mandanten erst nach erfolgter Unterschrift.
Kann man den Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei dem Internet-System-Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Einen Werkvertrag kann bis zur Vollendung des Werkes grundsätzlich immer gekündigt werden. Es gilt jedoch u beachten, dass die Gegenseite in diesem Fall ggf. dennoch weiterhin Ansprüche auf die Vergütung hat. Daher sollte ein solcher Vertrag erst nach anwaltlicher Rücksprache gekündigt werden. Z.B. ist schon die Formulierung der Kündigung auschlaggebend. Auch in der Abwicklung der Kündigung ist eine anwaltliche Beratung und Betreuung nicht zu unterschätzen.
Sie haben Fragen rund um das Thema Homepageerstellung Internets System Vertrag. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich kontaktieren. Wir beraten bundesweit.
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