Vererben in der Patchworkfamilie

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Wahrscheinlich gibt es bei uns allen eine Patchworkfamilie im Freundeskreis oder wir leben selbst in einer. Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge und deren Konsequenzen für alle Beteiligten ist es hier besonders wichtig, ein Testament zu errichten.

Gut, wenn man sich hinsetzt und ein Testament verfasst. Weniger gut, wenn man sich hierbei nicht beraten lassen, da es leider immer wieder zu schwerwiegenden Fehlern bei der Testamentsgestaltung kommt.

Das OLG Düsseldorf (Az.: I-3 Wx 6/18) hatte sich beispielsweise im August 2018 mit der Frage zu befassen, wer nach dem Tod beider Elternteile erben soll. 

In ihrem gemeinschaftlichen Ehegattentestament hatten die Eheleute wie folgt verfügt: 

„Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werden.“ Die in zweiter Ehe miteinander verheirateten Eheleute hatten jeweils Kinder aus den ersten Ehen und weitere gemeinsame Kinder.

Was sind denn nun die gemeinsamen Kinder? Sind hier die aus der gemeinsamen Ehe hervorgegangenen Kinder gemeint oder wollten die Testierenden auch die Kinder aus den jeweils ersten Ehen bedenken? 

Das Gericht hat entschieden, dass hier wohl nur die gemeinsamen Kinder aus der zweiten Ehe gemeint sein könnten, sodass im Ergebnis die Kinder aus den ersten Ehen leer ausgehen. Ob das von den Eltern so gewollt war, bleibt zweifelhaft.

Als Fachanwältin für Erbrecht kenne ich die vielen Tücken bei der Errichtung von Testamenten und helfe gerne, die richtige Verfügung zu Papier zu bringen.


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