Rechtstipp vom 23.03.2012

Vergaberecht auch für Militärausgaben

Eine EU-Richtlinie verlangt auch für die militärische Beschaffung die Anwendung von Vergabeverfahren. Österreich setzt dies in einem eigenen Gesetz um.

Das soll auch den Kampf gegen Korruption im Sektor erleichtern.

Kürzlich wurde im Nationalrat ein spezielles Bundesvergabegesetz für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich verabschiedet: Dieses setzt eine europäische Richtlinie (2009/81/ EG) um, die europäischen Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen endlich weitgehend uneingeschränkten Zugang zum - politisch sensiblen - EU-Beschaffungsmarkt in der Verteidigung ermöglichen soll.

Während Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bisher von den Regelungen des Vergaberechts weitgehend ausgenommen waren, umfasst das neue Gesetz die Vergabe der Lieferung von Militärausrüstung und sonstiger sensibler Ausrüstung, Bauleistungen im Zusammenhang mit Militärausrüstung und Dienstleistungen für militärische oder sonstige sensible Zwecke. Nur in wenigen Fällen essenzieller Vertraulichkeit wird in der Zukunft weiter eine verfahrensfreie Vergabe möglich sein.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz


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