Rechtstipp vom 29.06.2009

Vergabeverfahren: Auftragnehmer bekommt Verzögerungs-Mehrkosten nicht unbedingt vergütet

(Val) Verzögert sich ein Vergabeverfahren, zum Beispiel, weil ein Mitbieter ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat, so stellt sich die Frage, wer in diesem Fall etwaige auf der Verzögerung beruhende Mehrkosten zu tragen hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat jetzt entschieden, dass dies nicht unbedingt immer die öffentliche Hand als Auftraggeberin sein muss. Eventuell fallen die Mehrkosten auch dem Auftragnehmer zur Last.

Ein Berliner Straßenbauunternehmen hatte Mehrkosten für die verzögerte Erteilung des Zuschlages für ein Straßenbauvorhaben geltend gemacht. Nach dem verzögerten Vergabeverfahren hatte der öffentliche Auftraggeber im Zuschlagsschreiben neue Fertigstellungsfristen bestimmt. Deswegen geht das OLG Celle davon aus, dass das Unternehmen die Mehrkosten selbst tragen muss.

Die öffentliche Hand habe das ursprüngliche Gebot des Bauunternehmens nur in modifizierter Form angenommen, so die Argumentation. Rechtlich handele es sich damit um ein neues Angebot unter Ablehnung des ursprünglichen Angebotes. Unter diesen Umständen hätte der Bieter nach Ansicht des OLG auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinweisen und gegebenenfalls durch eine erneute Ablehnung des neuen Angebotes einen neuen Preis verlangen müssen. Versäume der Bieter dies, könne der öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass der Bieter trotz der eingetretenen Preiserhöhungen ausreichend kalkuliert habe. Er sei nicht verpflichtet, sich nach Ablauf der Annahmefrist auf einen geänderten Preis einzulassen.

Dagegen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2009 die Mehrkosten dem öffentlichen Auftraggeber auferlegt. In dem zugrunde liegenden Fall war allerdings der Zuschlag unverändert auf das Angebot erteilt worden.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 17.06.2009, 14 U 62/08

Bewertung
4 von 4 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert
Autorenprofil
anwalt.de - Rechtsnews
anwalt.de - Rechtsnews
Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
Weitere Rechtstipps (7453)