Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen Wohnflächenabweichung

Rechtsgebiet: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 15.07.2011

Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Mieter ein Erstattungsanspruch bezüglich zu viel gezahlter Miete zu, wenn die Wohnfläche um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Fläche abweicht. Insoweit sahen sich Vermieter erheblichen Forderungen ausgesetzt, wenn das Mietverhältnis bereits seit langer Zeit bestanden hatte. Es wurde nämlich davon ausgegangen, dass sich der Vermieter nicht auf die Verjährung berufen kann, da die Verjährung erst mit der Kenntnis des Mieters von der Flächenabweichung beginnt. Insoweit hat der BGH nunmehr Erstattungsansprüche auf den Zeitraum ab 2002 beschränkt, da es nach vorher geltenden Verjährungsregelungen nicht auf die Kenntnis des Mieters ankommt (siehe http://www.ra-diemel.de/Mietrecht-Urteile.html).


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