Verkehrsrecht – die Gültigkeit des EU-Führerscheins in Deutschland

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Für den Verlust des Führerscheins gibt es zahlreiche Gründe: Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung oder auch andere Delikte. Die Betroffenen verlieren den Führerschein oder werden verpflichtet, eine medizinisch-psychologische-Untersuchung über sich ergehen zu lassen, um festzustellen ob sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Aufgrund zahlreicher Angebote, vorzugsweise aus dem Internet, kommen Betroffene gerne auf eine Idee: Die Anschaffung eines EU-Führerscheins. Führerscheintourismus beispielsweise in Polen findet seinen Grund in der Tatsache, dass andere EU-Staaten die MPU nicht als notwendig erachten, um den Führerschein wieder zurückzuerlangen.

Gemäß dem Urteil vom 26.04.2012 (Az. C-419/10) hat der EuGH grundsätzlich entschieden, dass EU-Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen. Die Erteilung des entsprechenden Führerscheins ist jedoch an einige spezielle Voraussetzungen gebunden, welche unbedingt eingehalten werden müssen:

  1. Der Antragssteller muss bei der Erteilung des beispielsweise polnischen EU-Führerscheins seinen Wohnsitz mit entsprechend gültiger Meldeadresse in dem Land haben, in welchem er den EU-Führerschein beantragt. Die entsprechende Meldefrist richtet sich nach dem in Betracht kommenden Land und kann zum Teil variieren. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass zwischenzeitlich einige EU-Länder diesbezügliche Wohnsitzverstöße eingeräumt haben. 
  2. Zu beachten ist ebenfalls eine unter Umständen verhängte Sperrfrist. Vor Ablauf der von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist ist ein Führerschein im EU-Ausland nicht zu beantragen.

Alles in allem gibt es folglich Möglichkeiten die gefürchtete MPU zu vermeiden. Dennoch sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein tatsächlich noch andauerndes Fahrverbot in Deutschland nicht mit einem zweiten EU-Führerschein umgangen werden darf. 

Weiterhin sei auf die nicht unübliche Verwaltungspraxis hinzuweisen, wonach bei einer entsprechenden Kontrolle nicht selten Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG eingeleitet werden.

Grundsätzlich sollte folglich gut überlegt sein, ob tatsächlich die MPU umgangen werden soll. Die unter Umständen nachfolgenden bürokratischen Problematiken sind für die Beteiligten oftmals ähnlich belastend wie die Durchführung einer MPU.

Sofern Ihnen der Führerscheinentzug droht, können Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie im Rahmen bevorstehender Gerichtsverhandlungen sowie hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Bezug auf Ihren Führerschein. 

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder Hinweise haben, können Sie uns gerne eine Nachricht zukommen lassen. Gerne beraten wir Sie umfassend im Bereich des Verkehrsrechts. 

Robin Freund, mag.iur (Düsseldorf)

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Freund


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