Rechtstipp vom 05.03.2010

Verkehrsrecht: Drohender Arbeitsplatzverlust muss konkret begründet werden

Hat ein Autofahrer die zugelassene Geschwindigkeit um fast 50 km/h überschritten, so wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, und der Führerschein muss für einen Monat abgegeben werden. Allein sein Hinweis, der Entzug der Fahrerlaubnis könne dazu führen, dass ihm sein Arbeitgeber kündige, reicht nicht aus, um davon abzusehen und dafür das Bußgeld zu erhöhen. Die Staatsanwaltschaft sorgte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main dafür, dass diese - vom Amtsrichter ausgesprochene - milde Bestrafung dann doch so ausfiel, wie es der Bußgeldkatalog als "Regelbuße" vorsieht. Nur in Ausnahmefällen sei ein solcher Deal möglich. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn "zwingend" mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gerechnet werden müsse, oder der Autofahrer "massive Nachteile" für seine selbstständige Tätigkeit befürchten müsse. Durch die Kombination verschiedener Maßnahmen könne er die Zeit des Fahrverbots durchaus überbrücken, ohne seinen Arbeitsplatz zu verlieren. (OLG Frankfurt am Main, 2 Ss OWi 239/09)

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