Verkehrsrecht in Hannover: Abgasskandal weitet sich aus. Mercedes GLK 220 CDI betroffen.

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Schon vor einiger Zeit war durch die Presse bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt auch bei Pkw der Marke Daimler-Benz dem Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung nachgeht. Dieser hat sich bestätigt, das KBA hat den verpflichtenden Rückruf für das Modell GLK 220 CDI angeordnet. Daimler-Benz muss demnach ca. 60.000 Exemplare der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen.

Die Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass im Prüfzyklus weniger Stickoxide ausgestoßen werden als bei der tatsächlichen Benutzung im Straßenverkehr. 

Der Rückruf betrifft den Mercedes GLK 220 mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Dabei wird es voraussichtlich nicht bleiben, da auch andere Pkw betroffen sein könnten, in dem der Motor OM 651 verbaut wurde. 

Wie auch beim sog. VW-Abgasskandal haben Käufer vor allem die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Da es um Kaufverträge aus den Jahren 2012 bis 2015 geht, ist bei der Rückabwicklung vor allem die Verjährung bzw. die Unwirksamkeit des Rücktrittsrechtes ein Problem. Die Verjährung ist kenntnisabhängig zu bestimmen, das heißt, die Frist läuft ab dem Moment, in dem der Käufer weiß, dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht. Dies wird von den Gerichten nicht immer beachtet, wir haben aber inzwischen Urteile bei den Oberlandesgerichten erstritten, die dies bestätigen. Im Klartext: Auch bei älteren Kaufverträgen bestehen durchaus Chancen, einen Rücktritt oder eine Neulieferung eines mangelfreien Pkw durchzusetzen.

Wenn Ihr Pkw auch von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist, kontaktieren Sie uns. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung für den Fall eintritt, besteht kein Risiko für Sie.


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