Verkehrsrecht in Ronnenberg: VW-Abgasskandal, Landgericht Bochum weist Klage ab

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Die Betroffenen müssen vorerst einen Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.03.2016 (Aktenzeichen I-2 O 425/15) die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen VW Tiguan, der mit der Manipulationssoftware ausgerüstet war, abgewiesen.

Das Urteil des LG Bochum

Die Richter stellten fest, dass durch den Einsatz einer sogenannten „Umschaltlogik“, die zwischen Straßen- und Prüfstandsbetrieb unterscheide, ein Sachmangel besteht. Durch die Software werde eine tatsächlich nicht vorhandene Qualität der Abgasreinigung vorgetäuscht. Dies berechtigt aber trotzdem nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Eine Pflichtverletzung des VW-Händlers wurde verneint. Den Händler treffe an dem Mangel kein größeres Verschulden, als den Käufer. Ein Verschulden des Herstellers, der Volkswagen AG, könne dem Händler nicht zugerechnet werden. Außerdem stelle die „Schummelsoftware“ nur einen geringfügigen Mangel dar, weil die Beseitigung unter der sog. „Bagatellgrenze“ von einem Prozent des Kaufpreises liege. Das vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte Update der Software, durch welches die Manipulation abgestellt wird, verursacht nach Auskunft des Landgerichts Bochum Kosten in Höhe von etwa 100 Euro, der Kaufpreis des Tiguan betrug aber 38.000 Euro.

Alles vorbei?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das heißt der bisher erfolglose Kläger kann Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen. Auch betrifft das Urteil einen Einzelfall und wird angesichts der derzeitigen Klageflut nicht das letzte Wort darstellen. Sicherlich wird man auch den Bundesgerichtshof in dieser Sache bemühen.

Spannender ist die Situation bei unseren Nachbarn. Ein Gericht hat in Österreich festgestellt, dass der Händler für die Manipulation durch VW haftet muss und er die Verantwortung nicht auf den Hersteller abschieben kann. Die eingebaute Software verfälscht die Normverbrauchsabgabe, die in Österreich einmal fällig wird bei der Zulassung eines PKW und vom CO2-Wert abhängt. Die Entscheidung ist deshalb relevant, weil das österreichische Kaufrecht dem deutschen entspricht. Das Gewährleistungsrecht in der EU wurde 2002 durch eine europäische Richtlinie vereinheitlicht und in beiden Ländern umgesetzt. Europäische Kunden haben daher im Wesentlichen dieselben Rechte. Diese Vorgaben werden deutsche Gerichte nicht ignorieren können.

Gerold & Partner Rechtsanwälte, vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online auf unserer Homepage.


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