Fährt eine Fahrradfahrerin trotz des Schildes "Vorfahrt gewähren" ungebremst in die vorfahrtsberechtigte Straße und stößt sie dort mit einem Auto zusammen, so trägt sie die Alleinschuld an dem Unfall. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie das Verkehrsschild gesehen hat oder nicht. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt, so das Oberlandesgericht Köln, "hinter das erhebliche Verschulden der Frau zurück", ist also auch nicht mit einem geringen Prozentsatz gegenzurechnen. (AZ: 20 U 107/07)
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