Verkehrsstrafrecht

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Ob beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- und (sonstigem) Drogeneinfluss oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - die Möglichkeiten der Strafbarkeit im Verkehr sind vielzählig. 

Seit Neuerem stehen vermehrt immer mehr Personen wegen Verkehrsstraftaten im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern vor Gericht. Dabei wissen einige nicht einmal, dass die Nutzung solcher Roller vor dem Gesetz wie das Führen eines Kraftfahrzeuges bewertet wird und somit deutlich strenger geahndet wird, als beispielsweise Fahrräder. Der schnelle und bequeme Weg von einer Party nach Hause kann daher schnell in einem Strafverfahren münden. Insbesondere der Verlust der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins stellen äußerst unangenehme Begleiterscheinungen der Verkehrsstraftaten dar und führen oft zu größeren Nachteilen für die Betroffenen als die Strafe selbst. Nicht wenige Menschen sind für den täglichen Weg zu Schule, Ausbildung oder Arbeit auf ein Kraftfahrzeug angewiesen und haben im Falle des Verlustes des Führerscheins weitreichende Konsequenzen zu tragen, ganz zu schweigen von den Kosten und dem Druck durch ein MPU-Verfahren.


Wenn Sie Beschuldigter wegen einer Verkehrsstraftat, aber auch Ordnungswidrigkeit sind, beantrage ich gerne für Sie Akteneinsicht und stehe Ihnen im Verfahren zur Seite. Insbesondere auch im Hinblick auf Ihre Fahrerlaubnis ist die oberste Regel, keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu tätigen. Insbesondere wenn es um Alkohol oder sonstige Drogen geht, kann hier ein falsches Wort bereits irreversible Konsequenzen haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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