Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt,
Nötigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr u.a.). Wie verhalte ich mich? Ist die sofortige Beauftragung eines
Rechtsanwaltes sinnvoll? Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung? Diese Fragen beantwortet
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Winterfeldtstr.1, 10781
Berlin, Tel. 030 23 55 23 0, www.strafverteigigungen.eu ! Sie können Herrn Feldkamp beauftragen.
Auch online oder telefonisch.
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