Verkehrsstraftaten - Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt & Co.

Rechtsgebiete: Strafrecht, Verkehrsrecht
Rechtstipp vom 15.05.2009
Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr u.a.). Wie verhalte ich mich? Ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll? Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung? Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Winterfeldtstr.1, 10781 Berlin, Tel. 030 23 55 23 0, www.strafverteigigungen.eu ! Sie können Herrn Feldkamp beauftragen. Auch online oder telefonisch.
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