Verkehrsunfall in Italien – was tun?

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Gerade in der Urlaubszeit, die gerne in Italien verbracht wird, passieren leider häufig Verkehrsunfälle zwischen deutschen Touristen und italienischen Verkehrsteilnehmern. Es stellt sich dann nach der Rückkehr in die Heimat das Problem, wie über die Ländergrenzen hinweg die Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, wenn beispielsweise der deutsche Tourist Geschädigter ist.

Meist findet in dieser Konstellation das italienische Recht auf die Schadensregulierung Anwendung (was im Einzelfall stets zu prüfen ist) und der Geschädigte muss sich mit der Frage auseinandersetzen in welcher Höhe der Schadensersatz gefordert werden kann und ob ihm der Schaden am Fahrzeug vollständig ersetzt wird. Hinzu kommt die schwierigste Aufgabe, nämlich die der Durchsetzung der korrekten Schadensersatzansprüche, d.h. sowohl materieller als auch immaterieller Art, gegenüber der ausländischen Versicherungen.

Hierzu bedarf es notwendigerweise anwaltlicher Unterstützung. Sollte der Geschädigte keine Schuld am Unfall haben, werden die Anwaltskosten im Übrigen von der gegenseitigen Versicherung vollständig getragen.

Gemeint ist vorliegend also folgende Konstellation:

Beispielsweise in der Toskana oder am Gardasee kommt es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem deutschen Touristen und einem italienischen Kraftfahrer.

Verursacht ein italienischer Kraftfahrer mit seinem in Italien zugelassenen und versicherten Fahrzeug einen Unfall  mit einem deutschen Kraftfahrer mit seinem in Deutschland zugelassenen und versicherten Fahrzeug, so handelt es sich um ein Paradebeispiel der internationalen Schadensregulierung, bei der es gilt anwaltlichen Rat herbeizuziehen.

Für die Schadensregulierung in Italien sind spezielle Rechtskenntnisse im italienischen Recht zwingend notwendig.

Bestenfalls sollte ein langwieriges Gerichtsverfahren in Italien vermieden werden und durch gute Verhandlungsmethodik mit der ausländischen Versicherung die Schadensregulierung zeitnah zu einem positiven Abschluss für den Geschädigten gebracht werden.



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