Rechtstipp vom 18.11.2008

Verkehrsunfall? Sofort zum Rechtsanwalt!

Der Begriff "Schadensmanagement" beschreibt die Praxis der Versicherungen, anlässlich eines Verkehrsunfalls aktiv auf den Geschädigten zuzugehen und möglichst unter Ausschluss von Sachverständigen, Rechtsanwälten u. a. Dienstleistern die Regulierung des Schadens aufzudrängen. Dabei wird dann - da Versicherer ja auch "gewinnorientiert" arbeiten - leider oft die Erstattung berechtigter Schadensposten unterlassen oder gekürzt, was ein Laie naturgemäß mangels Erfahrung meist nicht erkennen kann.

Deshalb: Kontaktieren Sie nach einem Verkehrsunfall unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (bei unverschuldeten Verkehrsunfällen zahlt die gegnerische Versicherung auch die Rechtsanwaltskosten).


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