Verkehrsunfall

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Nach einem Verkehrsunfall weiß man als Geschädigter oft gar nicht, wo einem der Kopf steht. Doch hier kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts Abhilfe schaffen. 

Viele wissen nicht, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts tragen muss, wenn der Unfallgegner den Verkehrsunfall verursacht hat. Der Rechtsanwalt kümmert sich sodann um die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche und wickelt den erforderlichen „Papierkram“ mit der Versicherung auf „Augenhöhe“ ab. 

Jenseits des eigentlichen Fahrzeugschadens sind nämlich diverse andere Schadenersatzpositionen wie z. B. Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Schmerzensgeld u. a., denkbar. Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist oftmals eine komplexe Angelegenheit und sollte daher von Beginn an anwaltlich begleitet werden. 

Versicherungen neigen im Rahmen ihrer Regulierungspraxis oft dazu, dem Geschädigten „Wohlfühlpakete“ zu anzubieten. So wird dem Geschädigten zum Beispiel angeboten, einen Gutachter zur Bezifferung des Schadens zu schicken – selbstverständlich kostenlos. Was auf den ersten Blick als ein „freundliches Angebot“ daherkommt, entpuppt sich auf den zweiten Blick als bedenklich. Jedem dürfte klar sein, welchem „Herrn“ der Gutachter „dient“. Sein Auftraggeber ist schließlich die Versicherung und nicht der Geschädigte. Möge jeder hieraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Des Weiteren teilt die Versicherung dem Geschädigten regelmäßig nicht mit, dass er grundsätzlich selbst ein eigenes Gutachten bei einem Sachverständigen seiner Wahl beauftragen kann. Auch diese Kosten muss die Haftpflichtversicherung im Haftungsfalle ersetzen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Verkehrsunfall? Dann setzen Sie sich gerne mit der Rechtsanwaltskanzlei Daniel Dobberke in Verbindung.


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