Verkehrsunfall - Wie verhalte ich mich richtig?

  • 5 Minuten Lesezeit

Verkehrsunfälle stellen nach wie vor ein Massenphänomen dar und sind etwas Alltägliches. Dies gilt jedoch nicht für die konkret Beteiligten. Diese ereilt der Unfall plötzlich und unvorhergesehen, der Einzelne befindet sich häufig zum ersten Mal in einer solchen Situation. Dem entsprechend sind die meisten Verkehrsteilnehmer mit einem Unfallereignis überfordert. Sie sind verunsichert, wie sie sich richtig verhalten sollen.

Grob vereinfacht ist einleitend festzuhalten: jeder, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte ist gesetzlich verpflichtet am Unfallort zu bleiben und die Feststellungen zu seiner Person zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es aber auch für zunächst Unbeteiligte Verkehrsteilnehmer die Pflicht, notwendige Hilfe zu leisten.

Im Folgenden möchten wir einen Überblick darüber geben, was dies im Einzelnen etwa für den Führer eines Kfz bedeutet, der einen Unfall miterlebt.

Zunächst müssen Sie nach einem Unfall sofort anhalten. Versuchen Sie, Panik zu vermeiden. Nachdem Sie angehalten haben ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Dann sollten Sie aussteigen und sich einen Überblick über die Unfallfolgen verschaffen. Seien Sie dabei vorsichtig und achten Sie auf weiteren Verkehr.

Soweit es nahe liegt, dass die Versorgung von Verletzten zuerst erfolgen muss, gilt dies mit Einschränkungen. Grundsätzlich hat die schnelle Absicherung der Unfallstelle, auch zum Eigenschutz, absoluten Vorrang. Ohne Absicherung der Unfallstelle riskieren Sie unter Umständen Ihr eigenes Leben sowie das weiterer Verkehrsteilnehmer. Es ist niemandem geholfen, wenn Sie während der Ersten Hilfe vom nachfolgenden Verkehr überrollt werden.

Dies verlangt von Ihnen die Entscheidung, was zuerst zu tun ist. Insbesondere bei Dunkelheit und schlechter Sicht sowie in vergleichbaren Situationen sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Unfallstelle absichern.

Nur wenn unmittelbare Lebensgefahr vorliegt, die keinen zeitlichen Verzug zulässt, geht die Erste Hilfe vor. Die Unfallstelle wird danach abgesichert. Sind mehrere Personen vor Ort, teilen Sie die Aufgaben sinnvoll auf.

Auch bei der Vornahme der Absicherung der Unfallstelle geht Ihre eigene Sicherheit vor. Schalten Sie vor allem bei Nacht die Fahrzeugbeleuchtung mit ein. Ziehen Sie sich eine Warnweste über. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung vom Unfallort auf: mindestens 100m auf Landstraßen und 200m auf Autobahnen, je nach Lage in beide Richtungen. Dabei sollten Sie immer dem Verkehr entgegenlaufen, z.B. hinter dem Randstreifen oder der Leitplanke.

Nach der Absicherung gilt es unter Umständen abzuwägen, ob es sich um einen Bagatellunfall oder um einen schwerwiegenden Verkehrsunfall handelt. Bagatellunfälle sind solche mit offensichtlich geringem Sachschaden. Bei diesen muss man die Unfallstelle räumen, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Vor der Räumung empfiehlt es sich, schnell mehrere Fotos von der Unfallstelle zu machen. Fertigen Sie eine Unfallskizze.

Bei Wildunfällen, größerem Sachschaden sowie bei Unfällen mit unklarer Sachlage sollten Sie die Polizei, bei Unfällen mit Verletzten gegebenenfalls die Feuerwehr bzw. den Notarzt rufen (112).

Leisten Sie Verletzten bei Bedarf zunächst notfallmäßig Erste Hilfe. Rufen Sie dann Krankenwagen und/ oder Polizei oder delegieren Sie diese Aufgabe an andere Anwesende, während Sie sich um die Verletzten kümmern. Die Notfallmeldung erfolgt am besten nach dem Schema der 5 „W's":

  1. WO? Genaue Angaben zum Unfallort
  2. WAS? Kurze Beschreibung der Unfallfolgen
  3. WIE viele Verletzte gibt es?
  4. WELCHE Art von Verletzungen?
  5. WARTEN Sie auf Rückfragen - beenden Sie das Gespräch nicht einfach selbst!

Mit dem Mobiltelefon kann die Nummer 112 übrigens auch ohne SIM-Karte oder Prepaid-Guthaben angerufen werden. Wenn es die Umstände zulassen, können Sie den Notruf schon absetzten, während Sie die Unfallstelle absichern. Dadurch kann wertvolle Zeit gewonnen werden.

Zusammengefasst sollten nach einem Verkehrsunfall also folgende Empfehlungen berücksichtigt werden:

  • Sofort anhalten
  • Ruhe bewahren
  • Warnblinker einschalten, Beleuchtung anlassen
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (100 m bzw. 200 m), evtl. währenddessen Notruf mit Handy
  • Bei Bagatellschäden: Fahrbahn freimachen
  • Evtl. Verletzten Erste Hilfe leisten
  • Evtl. Polizei und/ oder Notarzt rufen
  • Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
  • Unfallort nicht verlassen
  • Unfallspuren nicht beseitigen
  • Unfallskizze anfertigen
  • Nach Möglichkeit die Unfallszene fotografieren

Auf keinen Fall dürfen Sie den Unfallort einfach so verlassen. Eine Ausnahme vom Grundsatz, vor Ort zu bleiben, stellen absolute Notfälle dar - etwa, wenn Sie sich entscheiden müssen, einen Schwerverletzten sofort selbst zu einem Arzt oder Krankenhaus zu bringen.

Wenn die Lage es nach den erfolgten Sofort- und Notfallmaßnahmen zulässt, müssen sich sämtliche Unfallbeteiligten gegenseitig die Feststellungen zur Person sowie zur Art der Unfallbeteiligung ermöglichen.

Wer seinen dargestellten Verpflichtungen nicht nachkommt oder am Unfallort nicht eine angemessene Zeit wartet (Richtwert: 60 Minuten) oder seine Unfallbeteiligung nicht umgehend einer Polizeidienststelle zur Anzeige bringt, der macht sich i. d. R. wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar, was auch als Unfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet wird. Wer trotz Notwendigkeit keine Erste Hilfe leistet, kann wegen unterlassener Hilfeleistung verantwortlich gehalten werden.

Auch wenn Feststellungen zur Unfallbeteiligung der in Frage kommenden Personen getroffen werden müssen, bedeutet die gesetzliche Pflicht nicht, dass man sich selbst irgendeines vorwerfbaren Verhalten bezichtigen muss. Selbst wenn an Ort und Stelle der Unfallverursacher vermeintlich eindeutig benannt wird, etwa durch die hinzugekommene Polizeistreife, sollte der entsprechende Beteiligte trotzdem nicht einfach seine Schuld zugeben. Dies gilt insbesondere bei Unfällen mit unklarer Sach- und Rechtslage.

Im Zweifel sollten Sie es beim Austausch folgender Informationen belassen, um spätere Nachteile zu vermeiden:

  • Zeit und Ort des Unfalls
  • Namen und Anschriften von sämtlichen Beteiligten (Halter, Fahrer, Verletzte)
  • Namen und Anschriften von Zeugen
  • Fabrikate, Farben und amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Registriernummer, Dienststelle und Namen der aufnehmenden Polizisten
  • Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungsscheinnummer
  • Erkennbare Schäden an Fahrzeugen
  • Sachschäden (etwa an Kleidung, Gepäck, Ladung)

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Angaben auch gegenüber der Polizei darauf beschränken, was notwendig ist. Vergewissern Sie sich, dass nicht etwas in das Unfallprotokoll geschrieben wird, was Sie nicht gesagt haben. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendwelche Verträge, Vollmachten, Schuldeingeständnisse o.ä.. Sonst riskieren Sie Komplikationen bei der Schadenregulierung mit ihrer Versicherung.

Wie gesagt, sollten Sie im Zweifel keine weiteren Angaben machen. Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass Sie sich mittels einer unnötigen Gesprächigkeit „um Kopf und Kragen reden". Mit wenigen Ausnahmen empfiehlt es sich, dass nach einem Unfall ein Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung beauftragt wird. Es obliegt dann diesem, den gegebenen Sachverhalt zu erfassen und rechtlich zu bewerten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann hilfreich sein.

Vergessen Sie im Übrigen nicht, den Schaden binnen einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden, wobei Unfälle mit tödlichem Ausgang innerhalb von 48 Stunden zu melden sind.

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei nahezu jedem Verkehrsunfall, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen. Ansonsten drohen rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile.

Rechtsanwalt Christoph Birk

Häger & Birk Rechtsanwälte in Bremen (Bremen - Nord)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Birk

Beiträge zum Thema