Verletzung von Sicherungspflichten: Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Betreibern von Alten- und Pflegeheimen

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Es sind keine schönen Nachrichten und versetzt Betroffene oftmals unter Schock, wenn sie die Mitteilung über den Tod einer angehörigen Person erreicht.

Der Anstieg der Todesfälle aufgrund der COVID-19 Pandemie ging zum größten Teil auf verstorbene Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zurück. Für die rasche Verbreitung der Pandemie vermuten Behörden unter anderem das Verhalten von psychisch erkrankten Bewohnern der Alten- und Pflegeheime, denen häufig die Einsicht für bestimmte Maßnahmen fehlt.

Doch wer trägt die Verantwortung für den Tod eines Bewohners in einer Pflegeeinrichtung?

Sicherungspflichten des Betreibers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 14.01.2021 (Az. III ZR 168/19) über das Maß der Sicherungspflichten eines Pflegeheimbetreibers entschieden. In dem Sachverhalt ging es um einen an Demenz erkrankten Bewohner, welcher aus einem nicht gesicherten Fenster des Pflegeheimes stieg und anschließend den schweren Verletzungen erlag.

Die Angehörigen des Opfers hatten Ansprüche auf Zahlung von Schmerzensgeld gegenüber dem Betreiber des Pflegeheimes geltend gemacht.

Der BGH entschied, dass Betreiber von Pflegeeinrichtungen ihrer Pflicht nachkommen müssen, Bewohner vor mutmaßlichen Gefahren zu schützen. Der Inhalt der Pflichten ist dabei von den Umständen der Einzelfälle abzuwägen.

Bezug des Urteils auf die COVID-19 Pandemie

Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.01.2021 entschieden, dass Betreiber von Pflegeeinrichtungen besonderen Sicherungspflichten nachkommen müssen, die ihre Patienten vor Gefahren schützen sollen. Es ist ausreichend, wenn es sich dabei um Gefahren handelt, welche zwar nicht wahrscheinlich sind, dennoch bei der Umsetzung schwerwiegende Folgen haben können.

Die Zahlen zeigen, dass insbesondere in Pflegeeinrichtungen die Ansteckungsgefahr von COVID-19 sehr hoch ist. Im schlimmsten Fall kann die Infektion von COVID-19 zum Tod einer Person führen. Betreiber von Pflegeeinrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, die Gefahr der Ansteckung so gering wie möglich zu halten oder sogar zu vermeiden.

Dass die Sicherungspflichten in vielen Pflegeeinrichtungen jedoch nicht umgesetzt wurden, zeigen die Zahlen der Ausbreitungsquote.

Fazit

Die Chance einen Anspruch auf Schmerzensgeld durch den Verlust eines Angehörigen aufgrund der Verletzung von möglichen Sicherungspflichten gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung durchzusetzen ist wahrscheinlich. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei rechtlich gern zu Seite und beantwortet Ihre offenen Fragen.

Auch für alle weiteren Fragen rund um das Gesundheits- und Medizinrecht steht Ihnen unsere Kanzlei gern und jederzeit zur Verfügung.


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