Verluste bei Online-Glücksspielen: Klagen gegen Anbieter richten, nicht gegen Zahlungsdienstleister!

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Sind Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Paypal, Spielern die Verluste von verbotenen Online-Glücksspielen zu ersetzen? Das ist mehr als fraglich, weshalb sich Klagen gegen die Anbieter von Online-Glücksspielen richten sollten.

Die verbraucherfreundlichen Urteile gegen die Anbieterinnen von Online-Glücksspielen häufen sich. Diese haben in der Vergangenheit regelmäßig gegen die einschlägigen Vorschriften nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag verloren. Danach war die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet bis zum 30. Juni 2021 verboten. Die zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge sind daher laut Ansicht vieler Gerichte nichtig, und die Beklagten haben die Einsätze der Spieler ohne Rechtsgrund erlangt. Damit fallen immer mehr Urteile verbraucherfreundlich aus, und geschädigte Spieler erhalten ihre Verluste bei positiven Urteilen zurück.

Das ist obergerichtlich bestätigt. Laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 4. April 2022, Az. 23 U 55/21) ist das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig. Der Hintergrund: „Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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Wichtig ist laut Dr. Gerrit W. Hartung aber, dass die geschädigten Verbraucher ihre Klagen gegen die richtigen Stellen zu richten. „Das sind die Anbieterinnen von Online-Casinos, die die Gelder der Spieler illegal erhalten haben. Es ist jetzt geklärt, dass das Angebot von Online-Casinos bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland nicht erlaubt war. Daher obliegt die Rückzahlung der Verluste den Online-Glücksspiel-Anbieterinnen.“

Wenig erfolgversprechend seien hingegen Klagen gegen Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Paypal, die nur die Transaktionen der Gelder zwischen den Parteien transferierten. Dass diese nicht verpflichtet seien, den Spielern ihre Verluste zu erstatten, habe auch das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 202/18) bestätigt. Das Urteil sei zwar nicht rechtskräftig, aber es sei davon auszugehen, dass sich diese Auffassung nicht durchsetzen werde, betont der Verbraucherschutzanwalt. So habe auch das Oberlandesgericht München (Az.: 19 U 793/18) bereits eine Klage gegen Zahlungsdienstleister zurückgewiesen. Demnach hätten Klarna, Paypal und Co. keine Pflicht zu prüfen, ob die Überweisungen auf rechtmäßigen Ansprüchen beruhten.

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont daher: „Spieler, die in Online-Casinos vor dem 1. Juli 2021 Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Türen für erfolgreiche Schadenersatzklagen weit geöffnet. Das sollten sich geschädigte Verbraucher nicht entgehen lassen.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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