Rechtstipp vom 13.08.2009

Vermehrte Bedürfnisse

Gesundheitliche Beeinträchtigung nach Unfall oder fehlerhafter ärzlicher Behandlung

Frage:

Was versteht man unter „vermehrte Bedürfnisse"?

Antwort:

Kommt es bei einem Unfall oder bei einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hat der Schädiger den Geschädigten „wiederherzustellen". Der Schädiger soll den Geschädigten möglichst so stellen, wie dieser ohne Schadenereignis stehen würde. Dafür können wegen vermehrter Bedürfnisse erforderlich sein:

  • Kur-/Pflegeaufenthalte
  • Besuche Angehöriger im Krankenhaus
  • Betreuungsaufwand (mobiler Hilfsdienst)
  • Aufwendungen für eine berufliche Rehabilitation (Umschulung)
  • Behindertengerechter Umbau der Wohnung
  • Anschaffung/Umbau eines Kfz
  • Anschaffung medizinischer Hilfsgeräte
  • Kosten einer Haushaltshilfe usw.

Diese anfallenden Kosten hat der Schädiger dem Geschädigten zu ersetzen.


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