In einer Meldung des Südkuriers war am 09. April 2010 zu lesen, dass die Geschwindigkeitskontrollen auf der Bundesautobahn 5 (BAB 5) verstärkt mit dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic durchgeführt werden.
Gerade zur Osterzeit und dem entsprechenden Verkehrsaufkommen soll im Bereich der Großbaustelle bei Offenburg und Achern der Kontrolldruck deutlich erhöht werden.
Die Autobahnpolizei wird im Südkurier hierzu wie folgt zitiert:
„Nach seiner Einschätzung werden die Berufspendler die Kontrollen ganz schnell merken, ihre Geschwindigkeit anpassen und dadurch den Verkehr insgesamt einbremsen. Dort und in anderen Baustellen war laut Autobahnpolizei bisher eine lückenlose Überwachung des fließenden Verkehrs nicht möglich. Eine moderne Technologie ermöglicht jetzt Kontrollen überall und sichere Messergebnisse schon bei der Einfahrt in Baustellen, in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen und sogar in Tunnels.
Bei den Kontrollen hilft der Autobahnpolizei die in Baden-Württemberg vor zwei Jahren eingeführte digitale Geschwindigkeitsüberwachung „PoliScanSpeed" von der Wiesbadener Firma „Vitronic", die zehn Geräte für je rund 50 000 Euro an die Autobahnpolizei im Südwesten lieferte. Dieses Gerät arbeitet mit einer völlig anderen Technik als herkömmliche so genannte „Radarfallen". Es benötigt keine zusätzlichen Auslöseeinrichtungen wie zum Beispiel Lichtschranken. Erstmals können damit auch schnell und dicht hintereinander rasende Fahrzeuge kontrolliert werden."
Dabei ist das Messgerät PoliScan Speed nicht unproblematisch, weil eine Zuordnung der Messwerte - insbesondere im Massenverkehr - nicht unbedingt zweifelsfrei erfolgt.
Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass durch das Messsystem während des Messvorgangs alle vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen und gezählt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden hat.
Erfasst werden auch Fahrzeuge, deren Messwerte systemintern als „falsch" verworfen werden. Gleichwohl wird der Grund dafür, dass der Messwert verworfen wird nicht gespeichert.
Deshalb kann nicht nachvollzogen werden, weshalb der „falsche Messwert" verworfen worden ist.
Auf alle Messwerte einer Messreihe bezogen lässt sich sodann nicht feststellen, weshalb ein Messwert als „richtig" vom System übernommen, während der andere Wert als „falsch" verworfen wird.
Für einen Betroffenen im Bußgeldverfahren haben diese Probleme unmittelbare Auswirkung, weil im so genannten „standardisierten Messverfahren" der Betroffene nachweisen muss, dass seine Messung im konkreten Einzelfall fehlerbehaftet bzw. falsch ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass inzwischen die Oberlandesgerichte Düsseldorf und das Kammergericht (Berlin) der Auffassung sind, es handele sich bei PoliScan Speed um ein standardisiertes Messverfahren. Dem stimmen die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann nicht zu. Durch eine Vielzahl von Verfahren und technischen Gutachten kann nachgewiesen werden, dass dies gerade nicht der Fall ist, was insbesondere durch das Oberlandesgericht Karlsruhe durch eine Entscheidung vom 17.02.2010 dahingehend bestätigt wird, dass bei konkreten Zweifeln an der Messung das Gericht einen Sachverständigen beiziehen sollte.
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de
Email: kanzlei@RAStuewe.de
haben ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig auf den Bereich der Verteidigung von Straf- und Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht ausgerichtet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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@videofan von Stuewe am 15.04.2010 11:44
Hallo, inzwischen entwickelt sich ja so etwas wie eine Kommentar-"Freundschaft".
Dass das Zählen von vorbeifahrenden Fahrzeugen keine Eingriffsqualität besitzt i.S.v. Art. 2 GG in der Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist klar.
Richtig ist auch, dass die Messwerte als "richtig" anerkannt werden, wenn die Werte für die Rechnerlogik stimmen und auswertbar sind. Es handelt sich ja vorliegend um ein mathematisches Verfahren, also einer Form der Logik schlechthin. In der Logik sind Schlussfolgerungen "wahr/richtig" wenn die Schlussfolgerung ohne Fehler gezogen worden ist (hier meistens im sog. "modus barbara").
Die Tatsache aber, dass ein Wert als "richtig" erkannt wird, bedeutet nur, dass der Wert in der RechnerLOGIK als richtig angenommen wird, nicht aber, dass er TATSÄCHLICH richtig ist.
Insofern stellt der von Ihnen dargestellte Fall, dass die erforderliche Messwertgüte erreicht wird oder nicht, nur einen Ausschnitt des Problems dar.
Ein weiteres Problem - unter vielen - ist auch, ob das Eigenrauschen und die dadurch erfassten Messwerte tatsächlich richtig sind.
Mit neuer Zulassung von Software versucht Vitronic gerade das Problem des Signal-Rausch-Verhältnisses "zu beheben". Ob es sich dabei wirklich um ein Problem handelt, wird zur Zeit durch Sachverständige meinerseits getestet.
Das Problem liegt darin begründet, dass bspw. aus einer Vielzahl von Werten wegen des Eigenrauschens des Gerätes eine verschiedene Anzahl von Messwerten verworfen wird, weil die Rauschspitzen nicht mehr der geforderten Güte entsprechen. Wenn solche Messwerte aus der Mittelwertbildung herausgenommen werden, dann verschiebt sich der Mittelwert hin zu den Messwerten, die eine höhere Geschwindigkeit ausgeben und beeinflusst somit das Ergebnis unter dem Strich zu Lasten des Betroffenen.
Man kann also mit Churchill sagen, dass man nur den Statistiken Glauben schenken darf, die man selbst gefälscht hat.
Bis bald
Kirchmann
(Rechtsanwalt)
verstärkte Baustellenmessungen von videofan am 14.04.2010 21:11
Baustellen sind regelmäßig Unfallschwerpunkte. Trotz der Ausnahmesituation für den Verkehrsteilnehmer (VT) wird aber leider regelmäßig die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht beachtet. Dies beruht auch darauf, dass mit älterer Messtechnik eine Überwachung nur sehr eingeschränkt möglich war. Es bleibt abzuwarten, ob nun ein besserer Schutz der vernünftigen VT erreicht werden kann. Allein eine offensive Pressearbeit trägt ihren Teil dazu bei, denn die lückenlose Überwachung wird es nicht geben.
Zum System: Anonymes Zählen lässt allenfalls eine Aussage zum Verhältnis der Überschreitungen zu, hat jedoch keine Eingriffsqualität. Ein Messwert, der verworfen wird ist nicht "falsch", sondern erfüllt nicht die Kriterien für einen vorwerfbaren Messwert. Das Messgerät arbeitet also besonders gut, wenn es die Ausschlusskriterien, die in der Software programmiert sind, erkennt. Demgegenüber ist der Messwert "richtig", wenn die geforderten Messkriterien als gegeben erkannt wurden. Das Messgerät kann also nur programmierte Vorgaben prüfen, weshalb eine Verwerfungsstatistik nicht wirklich weiter helfen würde. Diesbezüglich kann wohl nur eine "scharfe" (Zulassungs-) Prüfung der PTB oder anderer Sachverständiger Sicherheit geben. Anders gesagt, interessant ist nicht die Verwerfung, sondern ob die "Gut-Kriterien" beim gültigen Messwert korrekt angewandt wurden.
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