Vermittlerhaftung: Ehemaliger Vermittler der INFINUS AG FDI gewinnt Haftungsprozess vor dem LG Dresden

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München, den 27.01.2015: Bereits mit Urteil vom 08.12.2014 (Az. 9 O 1293/14) wies die 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden die Klage eines Anlegers gegen einen gebundenen Vermittler der INFINUS AG FDI vollumfänglich ab.

Das Gericht begründete das nunmehr rechtskräftige Urteil zutreffend damit, dass der betreffende gebundene Vermittler nicht passivlegitimiert sei. Dies bedeutet, dass Vertragspartner eines möglichen Anlageberatungsvertrages nicht der ehemalige gebundene Vermittler persönlich, sondern die INFINUS AG FDI sei.

Auch einem vorsätzlichen Pflichtenverstoß, der einen Anspruch aus unerlaubter Handlung ohne Vertrag begründen könnte, erteilte das Gericht eine klare Absage. Hierzu bestanden keinerlei Anhaltspunkte.

Die Kammer folgte im Wesentlichen der vom federführenden Rechtsanwalt Sochurek von der Sozietät Peres & Partner dargelegten Argumentation.

Die Klägerseite legte gegen das Urteil kein Rechtsmittel ein, womit das Urteil nunmehr rechtskräftig ist.

Mehr Informationen: http://www.peres-partner.com/vermittlerhaftung/

Nikolaus Sochurek

Rechtsanwalt

Peres & Partner

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Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.


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