Versicherung zahlt nicht

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Versicherer halten oft die Geschädigten nach Verkehrsunfällen hin, zahlen schleppend oder gar nicht. Das kann nach hinten losgehen, wie beispielsweise aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig (Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010) hervorgeht. Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres Schleudertrauma, einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld des Lkw-Fahrers stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht ging es um die Frage des Schmerzensgeldes und ob die Klägerin psychisch unter den Folgen des Unfalls litt. Die Klägerin verlangte angemessene € 30.000,-. Die Versicherung hatte jedoch als Schmerzensgeld lediglich kümmerliche € 2.750,- (!) gezahlt.

Ausgeurteilt wurde sodann ein noch höherer Betrag (nämlich € 40.000,-). Die Begründung ist äußerst interessant. Nämlich: Es müsse bei der Schmerzensgeldbemessung auch das Regulierungs- und Prozessverhalten des Versicherers berücksichtigt werden. Auf Deutsch: wenn der Geschädigte von dem Versicherer hingehalten wird, kann er mehr fordern.

Nach meiner Einschätzung eine zu begrüßende und höchst überfällige Entwicklung in der Rechtsprechung!

Dr. Henning Hartmann

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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