Verwaltungsrecht: Ein Jäger kann sich nicht gegen Windräder wehren

Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Jagdrecht
Rechtstipp vom 01.09.2008
Vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes scheiterte der Versuch eines Jägers, die Errichtung von drei Windenergieanlagen in seinem Jagdgebiet zu verhindern. Sein Argument, es bestehe die Gefahr für ihn, bei Eisbildung an den Rotorblättern von herab fallenden Eisbrocken erschlagen werden zu können, wiesen die Richter als "nicht ernsthaft" ab, da die Rotoren bei Eisbildung automatisch abgeschaltet würden und eine Abtauautomatik einsetze. Außerdem werde er nicht in eigenen Rechten verletzt. Das aber sei Voraussetzung, um sich gegen eine Baugenehmigung wehren zu können. Allenfalls die Jagdgenossenschaft, zu der er als Jagdpächter gehöre, könne gegen einen derartigen Plan opponieren. (AZ: 5 K 6/08)

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