Verwaltungsrecht: "Stört" eine Moschee nicht unangemessen, darf sie gebaut werden

Rechtsgebiete: Nachbarrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht
Rechtstipp vom 22.07.2011
Soll eine Moschee in einem - nicht vom örtlichen Bebauungsplan erfassten - Bereich gebaut werden, der aus Elementen einer Wohn-, einer gewerblichen und teilweise einer industriellen Nutzung besteht, so haben Wohnungsnachbarn nicht das Recht, die Errichtung zu verhindern. Bedingung ist (hier), dass es sich nicht um eine "Anlage von überörtlicher Bedeutung" handele und lediglich zu größeren Festen - an drei bis vier Tagen im Jahr - mit mehr als 100 Besuchern zu rechnen sei. (Die Nachbarklage hatte hier aber insofern Erfolg, als die bauamtlich genehmigten bis zu 10 Sonderveranstaltungen zur Nachtzeit pro Jahr auf 4 reduziert wurden.) (VwG Arnsberg, 14 L 218/11)

Bewertung
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert