Rechtstipp vom 28.05.2010

Verwaltungsrecht: Wer sich zur Prüfung verbindlich anmeldet, muss das durchziehen

Hat sich ein Student (hier eines Bachelorstudiengangs) verbindlich zu einer Prüfung angemeldet und rasselt er durch, so kann er sich nicht aus dem "Prüfungsrechtsverhältnis" und der anstehenden Wiederholung der Prüfung heraus stehlen, indem er sich exmatrikuliert und an einer anderen Uni einschreibt. Die Prüfungsordnung sehe rechtsverbindlich vor, so das Verwaltungsgericht Trier, dass ein einmal angemeldeter Modulprüfungsverlauf bei der Uni zu Ende gebracht werden muss, bei der sich der Studierende angemeldet hat - ob mit negativem oder positivem Ergebnis. Jedenfalls darf der Student - fällt er durch - nicht mit Hilfe des Uniwechsels das Prüfungsverfahren dahingehend beeinflussen, sich den Termin und die Prüfungsbehörde quasi selbst zurechtzulegen. (VwG Trier, 5 K 701/09)

Bewertung
4 von 5 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert
Autorenprofil
anwalt.de - Rechtsnews
anwalt.de - Rechtsnews
Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
Weitere Rechtstipps (7453)