Verweigerte Heiz- und Nebenkostenabrechnungen können nicht zur Kündigung führen!

Rechtsgebiet: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 30.09.2011

Wer kennt das nicht? Jedes Jahr kommt die Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung, die in der Regel teurer sind, als im Vorjahr. Dabei ist jede zweite Abrechnung falsch. Im Wesentlichen prüfen Sie folgende Schritte:

Formelle und materielle Fehler:

Formelle Fehler: liegen bei Unverständlichkeit vor. „Verstehe ich nicht."

Materielle Fehler: es werden nicht zulässige Kosten in Rechnung gestellt. (versteckte Reparaturkosten)

I) Allgemeine Prüfung der Nebenkostenrechnung:

  • Mietvertrag prüfen: welche Nebenkosten sind laut Mietvertrag tatsächlich zu zahlen?
  • Sind die zu zahlenden Nebenkosten eindeutig festgelegt?
  • Ist der Verteilerschlüssel korrekt und stimmt mit Ihrem Mietvertrag überein?
  • Sind alle Kostenpunkte verständlich und nachvollziehbar?
  • Sind Ihre Vorauszahlungen vom Vermieter korrekt berücksichtigt worden?
  • Ist die Grundsteuer mit einbezogen?
  • Gibt es (schwer erklärbare) starke Preissteigerungen im Vergleich zur Vorjahresabrechnung?
  • Ist der Wohnungsleerstand berücksichtigt. Leere Wohnungen darf der Vermieter nicht auf Sie umlegen!

Es gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Der Vermieter ist verpflichtet, eine preisgünstige, aber gute Firma zu suchen. Vorsicht bei Eigenfirmen. Viele Vermieter vergeben Aufträge an sich selbst und kassieren so die dritte Miete.

II) Dazu prüfen:

  • Bezieht sich die Abrechnung auch tatsächlich auf Ihr Haus/Ihre Wohnung?
  • Beziehen sich die aufgeführten Betriebskosten auf den Abrechnungszeitraum?
  • Stimmt der Abrechnungszeitraum?
  • Sind tatsächlich nur umlagefähige Kosten berücksichtigt 
  • Sind einzelne Kostenpunkte doppelt aufgeführt?
  • Enthalten einzelne Kostenpunkte Reparaturkosten?

Wenn nur einer der Punkte nicht stimmt haben Sie ein umfassendes Zurückbehaltungsrecht. Aber Vorsicht: Sie können Belege einsehen und sich im Einzelfall zusenden lassen. Argumentieren Sie seriös und sperren Sie nicht einfach die Zahlung. Auf unstreitige Posten kann man sich einigen und dann diesen Teil auszahlen.

Möglicher Text: „Ich erkenne folgende Posten an und überweise Ihnen nur deswegen .....EUR. Der Rest wird einbehalten, da Sie keine Belege nachweisen können und zudem gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen haben."

Wichtig ist: Selbst wer nicht zahlt, kann nicht gekündigt werden. Aber Vorsicht: Wer sich irrt, kann verurteilt werden und hat dann unter Umständen mehr Kosten, die aus dem Ufer laufen. Auch müssen Sie einen Schriftverkehr mit dem Vermieter, als Austausch von Argumenten, nachweisen. Gekündigt werden können Sie nicht. Aber: Blockade bringt nichts.

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