Visum abgelehnt! Remonstration

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Sie möchten ihre Großmutter zu ihrer Hochzeit aus dem Ausland zur Ihrer Hochzeit einladen oder einfach einen guten Freund.

Diese Personen beantragen ein Besuchsvisum bei der zuständigen deutschen Botschaft im Ausland und legen dort in der Regel nur die auf der Internetseite geforderten Unterlagen vor.

Leider passiert es dann nur allzu häufig, dass das Besuchsvisum abgelehnt wird, weil der Zweck nicht genügend nachgewiesen wurde und begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen. Eine ausführliche Begründung gibt die Botschaft nicht ab. Es wird lediglich der Ankreuzbogen mitgeschickt.

Viele fühlen sich dann vor den Kopf gestoßen, weil sich erst nach dem Visumantrag herausstellt, dass noch viel mehr Unterlagen erforderlich waren, um die Rückreisebereitschaft zu belegen. Diese hätten die Antragsteller gleich abgegeben, wenn sie gewusst hätten, welche Unterlagen verlangt werden.

Die einzige Möglichkeit, die dem Antragsteller bleibt, ist die Remonstration innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheids. In dieser Remonstration sind dann alle Gründe und Umstände nebst Belegen nachzuweisen, welche die Rückreisebereitschaft und den Zweck der Reise belegen.

Die Rückreisebereitschaft kann dadurch nachgewiesen werden, dass der Antragsteller nachweist, dass er im Herkunftsland sozial, wirtschaftlich und familiär verwurzelt ist.

Wirtschaftlich verwurzelt ist eine Person, die im Herkunftsland eine Firma, Immobilien, Grundstücke u.a. besitzt. Dazu zählt ebenso ein fester Job mit einem festen Einkommen und Vermögen.

Familiär verwurzelt ist eine Person, die im Herkunftsland eine eigene Familie mit Ehefrau und Kindern besitzt.

Alleinstehende, vermögenslose und arbeitslose sowie alte und junge Menschen haben es deshalb in der Regel schwer, ihre Rückreisebereitschaft nachzuweisen. Dies ist aber nicht unmöglich, da eine Verwurzelung auch durch andere Gegebenheiten bestehen kann. Z.B. ist die kranke Großmutter zu pflegen, oder es besteht ein Studium, welches fast abgeschlossen ist, und das man nicht beabsichtigt, gegen Ende aufzugeben.

Jeder Fall ist individuell zu prüfen auch anhand der sozialen und wirtschaftlichen Situation im Herkunftsland.

Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.


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