Volle Bahn - kann ich in die 1. Klasse ausweichen?

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Wer kennt die Situation nicht? In der 2. Klasse gibt es keinen Sitzplatz mehr, die Mitfahrenden blockieren die Gänge und man selbst steht die Bahnfahrt über. Es stellt sich spätestens dann die Frage, ob man nicht in die 1. Klasse wechseln kann.

Aber auch wenn man keinen Sitzplatz findet, im Gang um einen Stehplatz kämpfen muss, während in der 1. Klasse freie Plätze locken, darf man nicht in die 1. Klasse wechseln, wenn lediglich ein Bahnticket für die 2. Klasse gebucht wurde.

In § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) findet sich sogar eine entsprechende Regelung. Hier heißt es eindeutig, dass ein Anspruch auf Beförderung in der 1. Klasse nicht besteht, sofern ein 2. Klasseticket gekauft wurde. Und diese Regelung gilt nicht nur für die begehrten Sitzplätze, sondern auch für Stehplätze oder "Sitzplätze" auf dem Boden der 1. Klasse.

Nur in engen Grenzen werden Ausnahmen gemacht: So dürfen in Absprache mit dem Zugschaffner Hochschwangere oder körperlich beeinträchtigte Menschen bei einer Überfüllung der 2. Klasse in die 1. Klasse ausweichen. Teilweise zeigt sich die Bahn aber auch insgesamt kulant - in diesen Fällen wird die gesamte 1. Klasse für alle Bahnreisenden freigegeben. Einen Anspruch hierauf haben Sie aber nicht.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Bahnfahrt oder zu Ihrer Reise? Gerne beraten wir Sie oder vertreten Ihre Interessen?

Ihr

Jörg Schwede

Rechtsanwalt


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