Gläubiger sollen ihre gerichtlich anerkannten Forderungen künftig schneller und effizienter durchsetzen können. Hierfür sollen zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens sorgen, die der Bundesrat am 12.02.2010 in den Bundestag eingebracht hat. Wichtigster Punkt ist, dass Gerichtsvollzieher künftig nicht mehr zwingend Beamte sein sollen. Vielmehr sollen auch Privatunternehmer als so genannte «Beliehene» Zwangsvollstreckung betreiben dürfen. Diese wären dann für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig.
Ziel der Länder ist es, neue Leistungsanreize zu schaffen, die im aktuell geltenden System der aufwändigen, umstrittenen und konfliktträchtigen Bürokostenentschädigung «nicht möglich sind». So sollen Gläubiger beispielsweise zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern auswählen können. Durch die Privatisierung könnten auch die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, meint der Bundesrat. Dies komme den Sparzwängen der Länderhaushalte zugute.
Von der umfassenden strukturellen Reform des Gerichtsvollzieherwesens erhofft sich der Bundesrat Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen, insbesondere eine stärkere Orientierung am Vollstreckungserfolg. Derzeit müssen Gläubiger häufig lange warten, bis sie ihre Forderungen tatsächlich durchsetzen könnten. Schuld sei die Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher.
Um die Aufgabenübertragung zu ermöglichen, müssten das Grundgesetz und verschiedene andere Vorschriften - vor allem das Gerichtsvollziehergesetz - geändert werden. Die entsprechenden Gesetzentwürfe hatte der Bundesrat schon einmal im Mai 2007 in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte die Vorlagen in der abgelaufenen Legislaturperiode jedoch nicht abschließend behandelt.
Bundesrat, PM vom 12.02.2010
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