Volvo Diesel-Abgasskandal – KAP Rechtsanwälte reichen erste Volvo XC60 Klage ein

  • 3 Minuten Lesezeit

München, den 05.02.2020 – Die auf Diesel-Verfahren spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat kurz nach dem Bekanntwerden von Manipulationen bei Volvo die erste Klage gegen den schwedischen Automobilhersteller eingereicht. 

Die Forderung: Volvo soll das Fahrzeug (Volvo XC 60) zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis von Euro 54.811,68 zuzüglich Deliktszinsen erstatten.

Hintergrund sind Messungen, die in der Tagesschau veröffentlicht wurden, wonach sich allein durch Änderung der Temperatur an einem einzigen Temperaturfühler die Schadstoffwerte an dem Fahrzeug erheblich verändern. Uns liegen weitere Messungen vor, die diesen Verdacht einer Manipulation bekräftigen.

Die Abhängigkeit der Schadstoffwerte von der Umgebungstemperatur, die von einem Temperaturfühler gemessen werden, lässt sich nach Ansicht von Experten technisch nicht erklären und dürfte eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Eine unzulässige Abschalteinrichtung führt zum Schadensersatzanspruch. Der Diesel Fahrer erhält bestenfalls den Kaufpreis zuzüglich Zinsen und gibt das Fahrzeug zurück. 

KAP Rechtsanwälte haben bereits hinsichtlich Mercedes-Benz als auch BMW die ersten (erfolgreichen) Kläger vertreten. 

Die Fälle ähneln sich stark. Volvo Diesel-Besitzer beraten wir über Ihre Möglichkeiten. Weitere Informationen und der Volvo Diesel-Check unter: 

https://kap-recht.de/volvo-abgasskandal

Hintergründe und Information für betroffene Volvo-Fahrer

München, den 22.01.2020 – Die Tagesschau, der BR und Spiegel berichten übereinstimmend über den Verdacht der Abgas-Manipulation bei Volvo. So wird bei der einfachen Manipulation eines Wärmefühlers im Außenspiegel eines Volvo XC60 Euro 5 der Schadstoffausstoß des Wagens alleine durch die Veränderung der Außentemperatur massiv beeinflusst. Die Veränderung der Abgaswerte bei unterschiedlichen Außentemperaturen lässt auf ein sogenanntes „Thermofenster“ schließen. Experten und viele Gerichte halten ein solches Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn die Emissionswerte des Fahrzeugs sich z. B. aufgrund unterschiedlicher Temperaturen ändern, ohne dass es hierfür eine technische Notwendigkeit gibt. Alleine die Reduzierung der Außentemperatur auf null Grad führte zu einer Erhöhung der Stickoxid-Werte des Wagens auf 2.148 mg/km. Die Grenze bei Euro 5-Fahrzeugen liegt bei 180 mg/km. Liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, wären die Autos nicht genehmigungsfähig. Es drohen Fahrverbote, Rückrufe und Stilllegungen.

Für die im Dieselskandal schon lange mit anderen Herstellern als Volkswagen befasste Kanzlei KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das keine große Überraschung. Ihr liegen Messungen vor, die das britische Department of Transport vorgenommen hat, die zeigen, dass z. B. bei einem Volvo V40 Cross Country D2 der Euro 5-Norm die Grenzwerte außerhalb des NEF-Zyklus mit bis zu 1.711 mg/km um das rund 9,5-Fache überschritten sind, während der Stickoxid-Ausstoß im NEF-Zyklus bei gerade einmal 152 mg/km liegen.

Nach Einschätzung von KAP Rechtsanwälten, die von vielen Experten und Gerichten geteilt wird, müssen die Fahrzeuge die EU-Grenzwerte auch außerhalb des NEF-Zyklus verlässlich einhalten. Sind Diesel-Fahrzeuge nur unter den engen Bedingungen des NEFZ „sauber“ und überschreiten diese die Grenzwerte außerhalb erheblich und ohne ersichtlichen Grund, ist die Annahme einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus Sicht der Anwälte die einzig logische Erklärung. Fahrer betroffener Fahrzeuge können bei Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche gegen Volvo geltend machen und ihr Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Im Gegenzug erhalten sie als Geschädigte den gezahlten Kaufpreis, unabhängig davon ob ein Neuwagen vorliegt oder der Volvo gebraucht gekauft wurde.

Hilfreiche Informationen zu Volvo

Informationen zum Fiat Abgasskandal und Wohnmobil Diesel Skandal finden Sie auf unserer Webseite: https://kap-recht.de/volvo-abgasskandal

Sie erreichen uns telefonisch unter ☎︎ 089-41617275-0

Unseren WhatsApp Service unter: ✎︎ 0160 1570695 

Foto(s): KAP Rechtsanwaltsgesellschafts mbH 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Appelt

Beiträge zum Thema