Vorbereitet für den Notfall – Notfallplanung im Unternehmen

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie gewappnet für den Fall der Fälle?

Sind Sie als Chef oder Chefin Ihres Unternehmens/Ihrer Firma nicht mehr einsatzbereit, dann haben nicht nur Sie, sondern insbesondere auch Ihre Mitarbeiter und damit Ihr gesamtes Unternehmen ein großes Problem. Hierbei muss man nicht immer gleich an den schlimmsten Fall denken. 

Es reicht bereits ein Unfall oder eine Erkrankung, und das vielleicht noch während des Urlaubs im Ausland – und schon haben Sie keine Möglichkeit mehr, zu Hause die Geschicke Ihres Unternehmens zu leiten. Und dies kann Sie als Unternehmerin und Unternehmer in jedem Alter treffen.

Keine automatische Vertretung!

In einem solchen Fall unerwarteter Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit gibt es niemanden, der Sie „automatisch“ vertreten darf. Weder die Kinder noch der Ehegatte oder sonstige Verwandtschaft können hier einfach einspringen – eine so ausgestaltete Vertretungsbefugnis kennt das deutsche Recht nicht.

Ohne ausdrücklich getroffene Vertretungsregelung oder eine entsprechende Vollmacht bestellt regelmäßig das Betreuungsgericht einen ggf. sogar fremden Betreuer, der zumeist auch nicht die geschäftlichen Befugnisse besitzt. GmbH-Geschäftsführer oder Prokuristen verlieren mit Eintreten der Geschäftsunfähigkeit ihre Organstellung bzw. ihre Prokura. 

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (insbesondere im Einzelunternehmen bzw. bei Personenbindung) kann der Gewerbebetrieb infolge Geschäftsunfähigkeit untersagt werden.

Kaum die Hälfte aller Unternehmer in Deutschland hat zurzeit eine Stellvertretungsregelung, weniger als ein Drittel haben die notwendigen Informationen im Zugriff. Im schlimmsten Fall droht hier komplette Handlungsunfähigkeit und kurzfristige Insolvenz.

Wichtig daher für Sie: die Notfallplanung!

Beweisen Sie unternehmerischen Weitblick und bereiten Sie sich vor.

Wichtig sind unter anderem z. B. folgende Punkte:

  • Unternehmerische Absicherung
  • Stellvertretungsregelungen/Vollmachten
  • Betriebliche Abläufe/Wichtige Unterlagen
  • Rechtliche Absicherung
  • Verträge und erbrechtliche Regelungen
  • Finanzielle Absicherung
  • Versicherungen/Altersvorsorge, auch für die Familie

Überlassen Sie nichts dem Zufall!

Um Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen für Notfälle bestmöglich zu rüsten, sollten Sie sich mithilfe eines gut strukturierten Notfallordners und einer detaillierten Notfallplanung umfassend absichern.

Ich berate und begleite Sie hierbei gern!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Stephanie Metzger

Beiträge zum Thema