Rechtstipp vom 15.08.2012

Vorsicht: Abmahnungen wegen Impressumverstoßes bei Facebook!

Aktuell kursieren Abmahnungen, mit denen (vermeintliche) Impressumsverstöße auf Facebook moniert werden. Hierzu ist in der Sache nur kurz anzumerken, dass von Gewerbetreibenden zwingend ein Impressum auch auf Facebook bereitgehalten werden muss. Insofern gibt es mit einer Entscheidung des Landgericht Aschaffenburg (2 HK O 54/11) sogar schon eine Gerichtsentscheidung zum Thema!

Alle Nutzer sollten sich daher darum kümmern, überall ein Impressum anzubieten; hier noch einmal die wichtigsten Regeln in aller Kürze:

  • Das Impressum muss leicht erreichbar und ständig verfügbar sein - üblicherweise reichen 2 Klicks, sofern die Links verständlich sind (also als Kontakt oder Impressum benannt sind).
  • Die notwendigen Informationen müssen bereitgehalten werden; dazu reicht erst einmal der Blick in den § 5 TMG, ausführlich beschreibe ich es unter dem Link http://www.homepage-impressum.de/abmahnung-was-gehort-in-ein-impressum/.
  • Auf Facebook gilt die Besonderheit bei Facebook-Seiten, dass ein Impressum unter den ersten vier „Reitern" (das sind nämlich die, die immer sofort zu sehen sind) verlinkt sein sollte. Ob das jedes Gericht so sieht, ist m. E. streitbar, aber man muss es nicht drauf ankommen lassen. Hierzu kann auf eine der zahlreichen Facebook-Apps gesetzt werden, man kann aber auch einfach eine statische Seite anlegen.

Sollten Sie eine Abmahnung bereits erhalten haben: Sofort anwaltlichen Rat einholen! Setzen Sie nicht auf „irgendwelche" modifizierten Unterlassungserklärungen im Internet, eine aktuell kursierende ist m. E. bereits zu eng gefasst und nicht ausreichend. Da mit Unterlassungserklärungen weitreichende Pflichten und auch Kostenrisiken begründet werden, sollten Sie an dieser Stelle immer anwaltliche Beratung suchen, bevor sie etwas unterschreiben!

Hinweis: Das Thema betrifft natürlich auch andere soziale Netze, von Twitter bis Google+. Ich bearbeite das Thema „Impressumspflicht" auf einer eigenen Info-Seite unter http://www.homepage-impressum.de.

Rund um das Thema IT-Recht und Wettbewerbsrecht stehe ich selbstverständlich als Ansprechpartner zur Verfügung!


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