Vorsicht: Abzocke durch Finanzvermittler beim Widerruf von Lebensversicherungen!

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Die Gerichte haben inzwischen vielfach bestätigt, dass Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 auch heute noch widerrufen werden können. Damit wird oft aus einer schlechten Investition nachträglich ein gutes Geschäft. 

Weil Millionen von Verbrauchern davon betroffen sind, haben findige Finanzvertriebe nun ein Geschäftsmodell entwickelt, mit dem Sie an den Mehrerlösen, die durch die Rückabwicklung entstehen, profitieren. 

Gierige Finanzvertriebe

Das ist an sich natürlich nicht verwerflich, denn die Kunden profitieren von der erhaltenen Information ohne ein Risiko einzugehen. Allerdings sind einige der Vertriebsorganisationen derartig gierig, dass man die Provisionsvereinbarungen, die mit den Kunden geschlossen werden, aus unserer Sicht nur als Abzocke bezeichnen kann: Die Vertriebsorganisationen verlangen zum Teil bis zu 45% des Mehrerlöses, den der Kunde durch den Widerruf von der Versicherung erhält als Provision!

Die Leistung, die vom Vertrieb dafür erbracht wird, besteht im Wesentlichen aus dem Abschluss der Provisionsvereinbarung mit dem Kunden und der Vermittlung des Kunden an einen Rechtsanwalt, der oft auch noch verpflichtet ist, von den mit der Bearbeitung des Falles verdienten Gebühren bis zu 40% als Provision für die Vermittlung zu bezahlen.

Ein Beispiel in Zahlen

In Zahlen kann das z.B. so aussehen:

Ein seit 10 Jahren laufender Lebensversicherungsvertrag hat einen Rückkaufswert von 18.000,- Euro. Die Summe der einbezahlten Beiträge beläuft sich allerdings schon auf 20.000,- Euro. 

Im Fall des Widerrufs muss die Versicherung Beiträge sowie Zinsen und Nutzungen herausgeben, dass könnten hier bis zu 35.000,- Euro sein. Wird dieser Betrag von einem Rechtsanwalt erfolgreich durchgesetzt, muss der Kunde dem Vermittler eine Provision in Höhe von 7.650,- Euro bezahlen. Zusätzlich verlangt der Vermittler ca. 1.200,- Euro vom Rechtsanwalt.

So schützen Sie sich:

Wir warnen ausdrücklich davor, die hier beschriebenen Provisionsvereinbarungen abzuschließen. 

Beachten Sie folgende Warnsignale, anhand derer Sie zweifelhafte Angebote zur Rückabwicklung einer Lebensversicherung erkennen:

  1. Der Anbieter verlangt eine Erfolgsprovision von 40% und mehr aus der Differenz zwischen Rückkaufswert und dem nach Widerruf tatsächlich ausbezahlten Betrag.
  2. Der Anbieter erklärt, er habe besondere Möglichkeiten, Gerichtsverfahren zu beschleunigen oder Einfluss auf Gerichte zu nehmen und nur seine Anwälte seien auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert,
  3. Der Anbieter behauptet, nur er habe Zugang zu Gutachtern, welche die nötigen Berechnung zur Geltendmachung Ihrer Forderungen erstellen könnten.

Wenn Sie mit Angeboten konfrontiert werden, die dem hier beschriebenen Beispiel ähneln, unterschreiben Sie auf keinen Fall sofort die Provisionsvereinbarung! Erkundigen Sie sich immer bei der Verbraucherzentrale, Ihrer Rechtsschutzversicherung oder sonst einer neutralen Stelle, ob das wirklich in Ihrem Interesse sein kann!

Sollten Sie als Kunde bereits eine solche Vereinbarung unterzeichnet haben, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob diese Vereinbarung wirksam ist. Die uns vorliegenden Vereinbarungen halten wir für unwirksam!

Wir raten: Gehen Sie direkt zu einem auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisierten Rechtsanwalt. Auch unsere Kanzlei zählt dazu. Oft – so auch bei uns – wird eine kostengünstige Vorprüfung der Verträge angeboten.



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