Vorsicht bei der Löschung von E-Mail-Accounts ehemaliger Arbeitnehmer. Schadensersatzansprüche drohen!

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Am 05. September 2012 hat sich das OLG Dresden mit der Frage befasst, ob ein Arbeitgeber den E-Mail-Account eines Mitarbeiters nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen löschen darf. Es hat diese Frage nicht nur verneint, sondern zusätzlich festgestellt, dass die Löschung im Einzelfall eine Pflichtverletzung darstellt, die einen Schadensersatzanspruch auslösen kann.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob dem Arbeitnehmer gestattet wird, über den überlassenen E-Mail-Account auch private E-Mails zu empfangen und zu speichern. Wird die Erlaubnis erteilt, so entspricht es den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, von einer Löschung des Accounts nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solange abzusehen, bis klar ist, dass die andere Partei an der Nutzung des Accounts kein Interesse mehr hat.

Der Arbeitgeber sollte sich daher gut überlegen, ob er seinen Mitarbeitern eine private Nutzung der geschäftlich überlassenen E-Mail-Accounts gestattet. Es drohen ihm nicht nur empfindliche Schadensersatzansprüche, zusätzlich können dringend benötigte E-Mail-Adressen auf nicht absehbare Zeit blockiert werden.

Beschluss des OLG Dresden vom 05.09.12 - Az.: 4 W 961/12

Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/document.phtml?id=1058


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