Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17.02.2012 (31 O 47/11 KfH) muss bei der Bewerbung von Produkten mit wissenschaftlich umstrittener Wirkungen für Gesundheit und Umwelt zwingend auf die Gegenansicht hingewiesen werden. Rechtsanwalt Faber stellt die Entscheidung näher vor.
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