Vorsicht beim Kauf einer Wohnung/eines Hauses!

Rechtsgebiet: Bau- & Architektenrecht
Rechtstipp vom 20.09.2010

Mit dem Kauf der eigenen vier Wände soll regelmäßig ein lang gehegter Wunsch realisiert werden. Doch bei aller Vorfreude darf man nicht die gebotene Sorgfalt vernachlässigen. Mit dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kann man sich auch Probleme zulegen, die man eigentlich lieber niemals hätte. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf denkbare Probleme mit künftigen Miteigentümern, im Hinblick auf Baumängel mit ggf. gewaltigen Folgekosten, sondern auch im Hinblick auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die auch zu großen finanziellen Schäden führen können. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 (Az. III ZR 293/09) mit einer solchen Problematik zu befassen:

Ein Notar musste einen Bauträgervertrag beurkunden. Er tat dies auch, allerdings ohne auf einen zu Lasten des verkaufenden Bauträgers im Grundbuch eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerk deutlich hinzuweisen. Der Bauträger geriet in so starke wirtschaftliche Schwierigkeiten, dass schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet werden musste. Seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer hatte er nicht mehr nachkommen können. Für den Käufer war der Schaden groß.

Es wäre wohl besser gewesen, wenn der Käufer den Entwurf des Kaufvertrages zunächst einem Anwalt zur Prüfung übergeben hätte. Der Anwalt hätte auf das Risiko eines Zwangsversteigerungsvermerk aufmerksam machen können. Der Käufer hatte vom Kauf Abstand nehmen und große finanzielle Nachteile vermeiden können.


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